Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben.

Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie von Übergangsbestimmungen in § 100 EEG wird jedoch dafür sorgen, dass neue Vergütungssätze und die meisten der anderen Regelungen nur für Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden. Also aufgepasst bei der EEG-Inbetriebnahme (§ 3 Nr. 30 EEG)! Denn es gibt viele Verbesserungen und auch die Vergütungs- und Fördersätze für PV werden angehoben (hierzu später hier im Detail). Im Zweifel sollte noch abgewartet werden. Denn wegen dringender Fristen des EU-Rechts soll das Gesetz noch im Mai in Kraft treten. Der Bundespräsident wird sich also beeilen müssen.

In Stichpunkten ein paar wichtige Neuigkeiten des Entwurfs (soweit wir zu dem jeweiligen Punkt hier schon einen Beitrag ergänzt haben, verlinkt):

  • Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen TAB der Netzbetreiber
  • Verbesserungen für Steckersolargeräte
  • Bürgerenergie von Risiko der Zusammenrechnung im 2km-Umkreis befreit

Link zur Beschlussvorlage des Bundestages

https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011180.pdf

Dieser Betrag wurde nach dem Bundestags-/Bundesratsbeschluss am 26.4.2024 aktualisiert.

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