Eine echte Ausweitung der Förderung soll es beim Mieterstrom geben, bei dem im Entwurf die Beschränkung auf Wohngebäude fällt. Die PV-Anlage darf außerdem jetzt auch auf Nebenanlagen eines Gebäudes installiert sein. Aufgrund des EU-Fördermittelrechts gibt es aber keine Förderung bei Mieterstrom-Lieferungen an verbundene Unternehmen.

Die Mindestlaufzeit von Verträgen mit Verbrauchern darf nun 2 Jahre sein, im gewerblichen Bereich gibt es keine Einschränkungund es entfällt dort auch die für Anbieter riskante Preisbindung an die Grundversorgung.

Die Mieterstrom-Förderung wird damit im Gewerbebereich auch für langlaufende Verträge zur Vollversorgung unter Einschluss von PV-Strom erschlossen. Das verschafft der Vollversorgung im Gewerbebereich einen Vorsprung gegenüber der reinen PV-Strom Lieferung („Onsite-PPA“). Für diese allerdings ist das „neue Modell“ Gebäudestrom interessant.

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