Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglicht die Versorgung von Letztverbrauchern im selben Gebäude mit PV-Strom („Gebäudestrom“) ohne Übernahme der Vollversorgung mit zugekauftem Netzstrom. Die Teilnehmer beziehen also weiterhin bei ihrem jeweiligen Stromversorger Netzstrom. Zusätzlich bekommen sie einen Anteil des Stroms aus der „Gebäudestromanlage“.

Die Messtechnik zur separaten Messung von PV- und Netzstrom müssen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber zur Verfügung stellen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Modell ebenfalls geeignet.

Das gesetzliche Modell gilt nur, wenn der vom PV-Anlagenbetreiber an die Nutzer des Gebäudestroms direkt geliefert wird. Hierzu muss ein Gebäudstromnutzungsvertrag abgeschlossen werden. Werden die Voraussetzungen des Modells erfüllt, ist der PV-Anlagenbetreiber von wesentlichen Teilen der Lieferantenpflichten der §§ 40 ff. EnWG befreit.

Die DGS-Franken hat „PV-Mieten-Plus“ bereits um „PV-Gebäudestrom“ ergänzt, der bereits wenige Tage nach dem Bundestagsbeschluss zum Solarpaket I die Realisierung einer „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ ermöglicht.

Bestellung: https://www.dgs-franken.de/bestellungen

Ein weiteres Muster für die nötige Beschlussfassung in der WEG ist bereits in Arbeit.

Selbstverständlich bleibt es möglich, außerhalb des Gebäudestroms „onsite-PPA“-Verträge abzuschließen. Bei der DGS heißt der passende Vertrag „PV-Strom liefern“. Auch die Vermietung einer PV-Anlage, ganz oder anteilig („PV-Teilmiete“), bleibt möglich. „Nutzen“ im Sinne des Gebäudestroms meint das Nutzen des Stroms, Anlagenbetreiber und -nutzer bleibt allein der Gebäudestrom-Lieferant. Wer eine PV-Anlage nutzt, zum Beispiel auf Basis eines PV-Anlagen-Mietvertrages, wird selbst Betreiber und damit Eigenversorger. Das Gebäudestrom-Modell kein Modell der Eigenversorgung, des Prosuming usw.

Die Unterscheidung, Details der gesetzlichen Regelung und wann welches Modell am besten geeignet ist sowie die Anwendung des von ihm stammenden Vertragsmusters „PV-Gebäudestrom“ erklärt Rechtsanwalt Peter Nümann von NÜMANN+SIEBERT Rechtsanwälte bei der DGS-SolarAkademie im Webinar „PV-Gebäudestrom“ am 10.06.2024:

https://www.solarakademie-franken.de/event-modul/detail…

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