Bei Solaranlagen des zweiten Segments (auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden) soll es eine Rolle rückwärts geben: Die Ausschreibungsgrenze wird wieder auf 750 kW zurückgenommen, d.h. Anlagen über 750 kW bekommen ab Inkrafttreten des Gesetzes nur eine Förderung durch die Marktprämie, wenn sie an einer Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag auf einen dort „gebotenen“… weiterlesen…