PeterNuemannBald, nämlich am 28. Februar und 31. Mai, enden maßgebliche Abrechnungsfristen für die EEG-Umlage.

Infolge der engen Auslegung der maßgeblichen Tatbestände durch Bundesnetzagentur und Netzbetreiber wird es außerdem eng bei der Eigenversorgung .

Das EEG 2016 wird außerdem eine erneute Novelle bringen, die vor allem mit großen Änderungen bei der Förderung der  Photovoltaik aufwarten wird, insbesondere voraussichtlich:

– Ausschreibungen für alle Freiflächen- und Dachanlagen über 1 MW

– keine Ausschreibungen, sondern wieder direkte Förderung für Freiflächenanlagen bis 1 MW

– Einschränkungen bei der als Rückfallösung für Anlagen über 100 kWp (bis 2015: 500 kWp) genutzten „Einspeisevergütung in Ausnahmefällen“ (§ 38 EEG 2014)

 

Viele Gründe, sich zu diesen Themen zu informieren und auszutauschen.

Gerne treffe ich Sie hierzu auf meinen Seminaren:


Nürnberg 1.2.2016 : Aufgepasst! Pflichten und Fristen bei Eigenverbrauch und Stromlieferungen
Ein Nachmittag bei der DGS-Solarakademie in Nürnberg zur schnellen Orientierung.


Berlin 5.2.2016 : EEG-Umlage auf Eigenversorgung und Stromlieferung vor Ort
Ein Nachmittag nur zur Gestaltung, Auswirkung und praktischen Abwicklung der EEG-Umlage beim Verbrauch vor Ort


Berlin 5.2.2016 : Rechts- und Vertragsfragen bei PV-Projekten
Ein Vormittag zu Vertrieb, Verträgen, Gewährleistung  und Haftung

 

Münster 12.2.2016 : Workshop: Photovoltaik auf Wohnanlagen
Ein ganzer Tag, um Eigentümer, Planer oder Verwalter von Mehrfamilienhäusern über Vor- und Nachteile verschiedener technischer Varianten und Betreibermodelle für PV-Anlagen zu informieren.


Berlin 4.3.2016: Eigenverbrauch: Marktpotential vs. aktueller rechtlicher Rahmen
Workshop zur aktuellen Markt- und Rechtssituation des Eigenverbrauchs von erneuerbaren Energien in Deutschland.
Seminaranmeldung hier.

 

Auf Anfrage stehe ich auch für Inhouse-Workshops zur Verfügung.

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