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Flexibel ans Netz, was es mit den neuen §§ 8a und 8b EEG auf sich hat.
„Solarspitzengesetz“ sieht mehr Flexibilität für Batteriespeicher vor
Verlängerung des EEG-Förderzeitraums bei Entfall der EEG-Vergütung wegen negativer Spotmarktpreise – das Verfahren
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