Wer die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage plant, kommt nicht drum herum, sich mit dem zuständigen Netzbetreiber auseinanderzusetzen. Dabei kommt es vermehrt zu Streitigkeiten über den Netzanschlusspunkt, an dem der Netzbetreiber die Photovoltaikanlage anzuschließen hat. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber die Anlagen vorrangig dort an Ihr Netz anschließen, wo es im Hinblick auf… weiterlesen…

Verfasser:

Als Anlagenbetreiber vor allem bereits älterer Photovoltaikanlagen lebt man mit dem Risiko, dass Komponenten der Anlagen kaputt gehen und ausgetauscht werden müssen. Dieser Austausch wird auch „Repowering“ genannt. Gemäß dem Fall, dass man das kaputte Modul mit einem leistungsgleichen funktionsfähigen Modul ersetzt, passiert praktisch gesehen gar nichts. Die neue funktionsfähige (gleiche Leistung) ersetzt schlicht die… weiterlesen…

Verfasser:

Wer zusätzlich zum vorhandenen Stromzähler eine Volleinspeiseanlage bis 100 kW mit separatem Zähler im selben Gebäude betreibt, kann die dort gemessenen Stromverbräuche seinem vorhandenen Zähler zuordnen lassen und bezahlt damit nicht zweimal die Grundgebühr für den Bezugsstrom.

Für die Fälle, die von dieser Regelung erfasst werden, löst dies das Problem der unverhältnismäßig teuren laufenden Stromrechnungen… weiterlesen…

Verfasser:

Wer die „technischen Vorgaben“ des § 9 EEG wie Fernwirkeinrichtungen für den Netzbetreiber nicht installiert, wird vom Netzbetreiber zur Kasse gebeten, und zwar saftig: 10 € „Pönale“ pro kW installierte Leistung sind zu zahlen, bei nachträglicher Installation reduziert sich die Pönale auf € 2 – rückwirkend, d.h. es gibt 8 € pro kW zurück.

Das… weiterlesen…

Verfasser:

Bei Solaranlagen des zweiten Segments (auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden) soll es eine Rolle rückwärts geben: Die Ausschreibungsgrenze wird wieder auf 750 kW zurückgenommen, d.h. Anlagen über 750 kW bekommen ab Inkrafttreten des Gesetzes nur eine Förderung durch die Marktprämie, wenn sie an einer Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag auf einen dort „gebotenen“… weiterlesen…

Verfasser:

Bei der Zusammenfassung von Anlagen nach dem EEG entfällt ein vor allem für PV-Anlagenbesitzer relevantes Ärgernis: Dachanlagen an verschiedenen Netzanschlüssen werden bei der Vergütungsberechnung nicht mehr zusammengefasst, genauer: Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind und die nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, gelten nicht mehr als eine… weiterlesen…

Verfasser:

Die Regelung für PV-Anlagen, deren Förderdauer abgelaufen ist („Ü20“) wurde bis zum Ende des Jahres 2032 verlängert.

Für die betreffenden Anlagen bleibt es bei der Vergütung des eingespeisten Stroms nach Maßgabe des Jahresmarktwertes abzüglich einer Vermarktungskostenpauschale, jedoch bis maximal 10 ct/kWh.

Die gesetzliche Vergütung des Strom aus „ausgeförderten Anlagen“, die in § 21 Abs. 1 Satz… weiterlesen…

Verfasser:

Nach vielen Versprechungen der Politik und berechtigten Warnungen, dass das Gesetz nicht mehr rechtzeitig geändert werden könne, wird es nun wohl doch passieren: Als Änderung des bereits in dritter Lesung befindlichen Gebäudeenergiegesetzes ist die Abschaffung des § 49 Abs. 5 EEG am vergangenen Donnerstag doch noch „huckepack“ in einem Gesetz untergebracht worden, das der Bundestag… weiterlesen…

Verfasser:

Am 31.01.2019 wurde das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur freigeschaltet, das das PV-Meldeportal und das Anlagenregister ablöst. „Marktakteure“, worunter alle am Energiemarkt teilnehmenden natürlichen oder juristischen Personen zu verstehen sind, müssen sich und ihre Anlagen in diesem Register registrieren (§ 3 Abs. 1 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)).

Zu diesen Marktakteuren gehören u.a. Betreiber von registrierungspflichtigen PV-Anlagen und Stromspeichern sowie… weiterlesen…

Verfasser:

Das weithin als unzureichend kritisierte „Klimaschutzprogrammes 2030“ von CDU/CSU und SPD ist in aller Munde. Welche Folgen sich tatsächlich für Gebäudeeigentümer, Mieter und Eigenversorger ergeben könnten, soll hier kurz dargestellt werden.

Insgesamt soll eine schrittweise Senkung der EEG-Umlage erfolgen:

2021 um 0,25 ct/kWh
2022 um 0,5 ct/kWh
2023 um 0,625 ct/kWh

Der PV-Ausbau steht nicht im Mittelpunkt des Pakets.  Erwähnt… weiterlesen…

Verfasser: