Die Regelung für PV-Anlagen, deren Förderdauer abgelaufen ist („Ü20“) wurde bis zum Ende des Jahres 2032 verlängert.

Für die betreffenden Anlagen bleibt es bei der Vergütung des eingespeisten Stroms nach Maßgabe des Jahresmarktwertes abzüglich einer Vermarktungskostenpauschale, jedoch bis maximal 10 ct/kWh.

Die gesetzliche Vergütung des Strom aus „ausgeförderten Anlagen“, die in § 21 Abs. 1 Satz… weiterlesen…

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Für Anlagen unter 200 kW(bis Ende 2025: 400 kW) wird, wenn innerhalb der Förderdauer weder Einspeisevergütung noch Direktvermarktung angemeldet wird, eine „unentgeltliche Abnahme“ durch den Netzbetreiber als Einspeiseform bzw. „Vergütungsform“ definiert.

Dies ist nicht nur ein Auffangtatbestand für „vergessene“ Anmeldungen, sondern kann als Alternative zur Direktvermarktung für Betreiber von PV-Anlagen zwischen 100 und 400 kW… weiterlesen…

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Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglicht die Versorgung von Letztverbrauchern im selben Gebäude mit PV-Strom („Gebäudestrom“) ohne Übernahme der Vollversorgung mit zugekauftem Netzstrom. Die Teilnehmer beziehen also weiterhin bei ihrem jeweiligen Stromversorger Netzstrom. Zusätzlich bekommen sie einen Anteil des Stroms aus der „Gebäudestromanlage“.

Die Messtechnik zur separaten Messung von PV- und Netzstrom müssen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber zur… weiterlesen…

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Eine echte Ausweitung der Förderung soll es beim Mieterstrom geben, bei dem im Entwurf die Beschränkung auf Wohngebäude fällt. Die PV-Anlage darf außerdem jetzt auch auf Nebenanlagen eines Gebäudes installiert sein. Aufgrund des EU-Fördermittelrechts gibt es aber keine Förderung bei Mieterstrom-Lieferungen an verbundene Unternehmen.

Die Mindestlaufzeit von Verträgen mit Verbrauchern darf nun 2 Jahre sein, im… weiterlesen…

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Liegt der Netzverknüpfungspunkt nicht auf demselben Grundstück, müssen Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien oft kostenintensive Leitungen über Umwege verlegen, weil der direkte Weg zum Netzverknüpfungspunkt über Grundstücke führen würde, deren Eigentümer oder Nutzungsberechtigte zur Duldung nicht bereit sind.

Mit dem Ziel, die Verlegung von Anschlussleitungen und damit den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer… weiterlesen…

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PV auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten und Agri-PV wird bals auch ohne Zuschlag gefördert

PV-Freiflächenanlagen auf (ehemaligen) landwirtschaflichen Flächen sind nur in „benachteiligten Gebieten“ im Sinne bestimmter EU-rechtlicher Vorschriften zulässig. Das allerdings sind große Gebiete im ländlichen Raum. Bisher war für eine EEG-Förderung (Marktprämie) einer PV-Anlage in diesen Gebieten eine Teilnahme an der Ausschreibung erforderlich,… weiterlesen…

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NÜMANN + SIEBERT stellt ein FAQ mit Ausfüllhinweisen zu den komplizierten Formularen der Hauptzollämter für die Stromsteueranmeldung bereit.

Mandanten und Verbände klagen über die schier undurchdringliche Rechtslage und unnötig komplizierten Formulare. Auf Anregung der DGS Franken (PV-Mieten Plus) haben NÜMANN+SIEBERT Rechtsanwälte nun ein FAQ und eine Ausfüllanleitung zur Stromsteuer für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom… weiterlesen…

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Seit Anfang 2021 fallen große PV-Dachanlagen unter die neue Ausschreibungsregelung – in quasi letzter Sekunde (immerhin) als Teilnahmeoption umgestaltet. Die Entscheidung für oder gegen diese Option hat irreversible Konsequenzen hinsichtlich der Förderungsfähigkeit der Anlage über den gesamten Förderungszeitraum von über 20 Jahren. Sie sollte daher auf Grundlage des vorgesehenen Verwertungskonzepts wohl überlegt sein.

Details und… weiterlesen…

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-Zugleich wenige Änderungen bei den Meldepflichten nach dem neuen EEG 2021-

Für EEG- Bestandsanlagen, die  bisher nur  im Anlagenregister eingetragen bzw. die noch nicht auf dem Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) registriert sind,  muss der Eintrag in das Webportal des MAStR bis spätestens zum 31.01.2021 nachgeholt werden-  dann läuft die 24-Monats-Frist nach Start des Webportals ab.

Durch das… weiterlesen…

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Die Clearingstelle EEG-KWKG hat mit Votum vom 25. Juni 2020 einem PV-Anlagenbetreiber Recht gegeben, der seine von der EEG-Umlage für die Eigenversorgung befreite Bestandsanlage vor dem 1. Januar 2018 um 30 % erweitert hatte und die Umlagebefreiung gemäß § 61e Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EEG 2017  (Regelung zum sog. „Repowering“) auch für die… weiterlesen…

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