NÜMANN + SIEBERT stellt ein FAQ mit Ausfüllhinweisen zu den komplizierten Formularen der Hauptzollämter für die Stromsteueranmeldung bereit.

Mandanten und Verbände klagen über die schier undurchdringliche Rechtslage und unnötig komplizierten Formulare. Auf Anregung der DGS Franken (PV-Mieten Plus) haben NÜMANN+SIEBERT Rechtsanwälte nun ein FAQ und eine Ausfüllanleitung zur Stromsteuer für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom aus PV-Anlagen bis 1 MW erstellt. Diese Konstellationen sind bei einzeln gesteuerten Anlagen vor Ort immer stromsteuerbefreit und eigentlich nur anzeigepflichtig. Leider muss, solange die Hauptzollämter keine andere Möglichkeit bereitstellen, die Anzeige auf den Formularen zur Beantragung der Stromsteuer-Erlaubnis erfolgen. Das macht die Anzeige unnötig kompliziert. Warum so viele Daten abgefragt werden müssen, wenn der Strom ohnehin steuerfrei „entnommen“ werden kann, fragen SIe am besten Ihren Wahlkreisabgeordneten.

Link: hier finden Sie die „FAQ zur Stromsteuer für PV“.

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