Die Clearingstelle EEG-KWKG hat mit Votum vom 25. Juni 2020 einem PV-Anlagenbetreiber Recht gegeben, der seine von der EEG-Umlage für die Eigenversorgung befreite Bestandsanlage vor dem 1. Januar 2018 um 30 % erweitert hatte und die Umlagebefreiung gemäß § 61e Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EEG 2017  (Regelung zum sog. „Repowering“) auch für die… weiterlesen…

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Nach vielen Versprechungen der Politik und berechtigten Warnungen, dass das Gesetz nicht mehr rechtzeitig geändert werden könne, wird es nun wohl doch passieren: Als Änderung des bereits in dritter Lesung befindlichen Gebäudeenergiegesetzes ist die Abschaffung des § 49 Abs. 5 EEG am vergangenen Donnerstag doch noch „huckepack“ in einem Gesetz untergebracht worden, das der Bundestag… weiterlesen…

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Im Zuge der von der Bundesregierung noch für 2020 geplanten Novelle des EEG haben sowohl der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), als auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits Vorstellungen geäußert, wie „Prosumer“ zukünftig berücksichtigt werden sollen. Rechtsanwalt Peter Nümann analysiert die Vorschläge in seinem Beitrag „3 Säulen und 3 Optionen für die Energieversorgung der Zukunft“… weiterlesen…

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Der Bundestag hat am 9. November über das „Energiesammelgesetz“ beraten. Eine öffentliche Anhörung oder Debatte zu diesem Gesetz hat es im Vorlauf nicht gegeben, und soll es auch nicht geben. Was der Bundestag hier durchwinken soll, ist jedoch ein weiterer Schlag für die PV-Branche:

Das Gesetz soll wegen angeblichen Überförderung bei kleineren Anlagen (über 40 und… weiterlesen…

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In Mehrfamilienhäusern mit eigener Stromerzeugung, z.B. aus einer Photovoltaikanlage oder einem BHKW, wird der produzierte Strom in verschiedenen Bereichen und von verschiedenen Personen genutzt. Je nach Konstellation kann eine EEG-umlagebegünstigte Eigenversorgung vorliegen  oder eine voll umlagepflichtige Stromlieferung. Nur für letztere kann Mieterstromförderung in Anspruch genommen werden, aber nur unter engen Voraussetzungen.

In dieser kleinen Artikelserie wollen… weiterlesen…

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In Mehrfamilienhäusern mit eigener Stromerzeugung, z.B. aus einer Photovoltaikanlage oder einem BHKW, wird der produzierte Strom in verschiedenen Bereichen und von verschiedenen Personen genutzt. Je nach Konstellation kann eine EEG-umlagebegünstigte Eigenversorgung vorliegen  oder eine voll umlagepflichtige Stromlieferung. Nur für letztere kann Mieterstromförderung in Anspruch genommen werden, aber nur unter engen Voraussetzungen. Ob mit dem Strom… weiterlesen…

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In Bezug auf die Erfüllung von Meldepflichten der Anlagenbetreiber gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser stellt fest, dass der Anlagenbetreiber dafür Sorge zu tragen hat, dass er seinen Meldepflichten nachkommt. Darauf haben wir insbesondere seit der Reform des EEG im letzten Jahr auch schon immer wieder hingewiesen.

Am 5. Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof… weiterlesen…

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Das heute beschlossene Mieterstromgesetz in Stichpunkten:

1. Für wen interessant?

Vermieter, die gewerbesteuerpflichtig vermieten (andernfalls ist der Befreiungstatbestand gefährdet)
Energiegenossenschaften als Partner von Wohnungsbaugenossenschaften
Stromversorger mit Zugriff auf Dächer oder PV-Anlagen auf Wohnanlagen (Mietshäuser oder WEGs), die „Mieterstrom“ als einen geförderten Stromtarif entwickeln

2. Was wird benötigt?

Nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes in Betrieb genommenene PV-Anlage bis 100kW in/an/auf Wohngebäude (mind. 40%… weiterlesen…

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Das Mieterstromgesetz ist heute, am 29.06.2017, beschlossen worden.

Das im Vorfeld und auch in der heutigen Bundestagsdebatte als „halbherzig“ kritisierte Gesetz bringt eine Förderung auf den Strom, die jedoch die Höhe der EEG-Umlage weit unterschreitet und wegen steuerlicher Hindernisse für Vermietungsgesellschaften kaum nutzbar ist.

So bietet auch die endgültigen Fassung Stoff für Enttäuschungen, insbesondere dann, wenn man… weiterlesen…

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Das EEG 2017 hat neue Meldepflichten für Selbstversorger gebracht und vor allem neue Sanktionen.

Eigenversorger und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen sog „Basisinformationen“ mitteilen, selbst wenn sie nicht EEG-umlagepflichtig sind.

Reine Eigenversorger, d.h. solche die den erzeugten Strom tatsächlich nur für sich nutzen, mussten die Meldung der „Basisinformationen“ schon bis zum 28.2. an den Verteilnetzbetreiber mitteilen.

Eigenversorger, die weitere Letztverbraucher vor… weiterlesen…

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