Verlängerung des EEG-Förderzeitraums bei Entfall der EEG-Vergütung wegen negativer Spotmarktpreise – das Verfahren

Am heutigen Freitag, 31. Januar 2025, hat der Bundestag das „Solarspitzengesetz“ beschlossen. Eine der wichtigsten Änderungen des Gesetzes für Neuanlagenbesitzer ist der generelle Wegfall der Einspeise-Förderung „für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis negativ ist“ (§ 51 EEG n.F.). Als Kompensation wird der Förderzeitraum von normalerweise 20 Jahren nach hinten verlängert.
Die Förderzeit-Verlängerung funktioniert im Einzelnen… weiterlesen…
Entfall der EEG-Vergütung bei negativen Spotmarktpreisen

Am heutigen Freitag, 31. Januar 2025, hat der Bundestag das „Solarspitzengesetz“ beschlossen, das damit nach entsprechender Entscheidung im Bundesrat am 14. Februar noch im Februar oder März verkündet werden und damit in Kraft treten könnte.Eine der wichtigsten Änderungen des Gesetzes für Neuanlagenbesitzer ist der generelle Wegfall der Einspeise-Förderung „für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis negativ… weiterlesen…
Das Solarspitzengesetz

Am Freitag, 31. Januar 2025, hat der Bundestag das „Solarspitzengesetz“ beschlossen, das am 24. Februar 2025 verkündet wurde und damit ab 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist.
Was darin ist für PV-Anlagenbetreiber praktisch relevant?
Hier ein Überblick:
Keine Direktvermarktung für Anlagen <100 kW
Hier bleibt alles beim Alten. Die Herabsetzung der Direktvermarktungsschwelle auf 25 kW ist entfallen.
Keine… weiterlesen…
Empfehlung zum Volleinspeisebonus bei PV-Anlagen – Frist 30.11.2024

Betreiber von Solaranlagen können, wenn Sie den gesamten in einem Kalenderjahr in der Anlage erzeugten Strom ins Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, einen höheren anzulegenden Wert in Anspruch nehmen (Volleinspeisebonus).
Voraussetzung ist nach § 48 Abs. 2a EEG außerdem, dass die Inanspruchnahme des Volleinspeisebonus dem Netzbetreiber rechtzeitig angezeigt wird. Im Inbetriebnahmejahr muss die Anzeige vor Inbetriebnahme… weiterlesen…
SOLARPAKET 1: ÄNDERUNGEN im Überblick

Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben.
Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie… weiterlesen…
SOLARPAKET 1: Keine Pönale bei Defekt und unverzüglicher Reparatur der Fernwirkeinrichtungen

Wer die „technischen Vorgaben“ des § 9 EEG wie Fernwirkeinrichtungen für den Netzbetreiber nicht installiert, wird vom Netzbetreiber zur Kasse gebeten, und zwar saftig: 10 € „Pönale“ pro kW installierte Leistung sind zu zahlen, bei nachträglicher Installation reduziert sich die Pönale auf € 2 – rückwirkend, d.h. es gibt 8 € pro kW zurück.
Das… weiterlesen…

Bei Solaranlagen des zweiten Segments (auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden) soll es eine Rolle rückwärts geben: Die Ausschreibungsgrenze wird wieder auf 750 kW zurückgenommen, d.h. Anlagen über 750 kW bekommen ab Inkrafttreten des Gesetzes nur eine Förderung durch die Marktprämie, wenn sie an einer Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag auf einen dort „gebotenen“… weiterlesen…

Bei der Zusammenfassung von Anlagen nach dem EEG entfällt ein vor allem für PV-Anlagenbesitzer relevantes Ärgernis: Dachanlagen an verschiedenen Netzanschlüssen werden bei der Vergütungsberechnung nicht mehr zusammengefasst, genauer: Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind und die nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, gelten nicht mehr als eine… weiterlesen…