27. November 2023

SOLARPAKET 1 – WAS IST DRIN?

Das Solarpaket I – der vielfach angekündigte Gesetzentwurf, der im Sommer vom Kabinett beschlossen und für das Gesetzgebungsverfahren in den Bundestag gebracht werden soll, enthält zwar keine großen neuen Förderpakete, aber eine Menge kleiner Vereinfachungen und Verbesserungen, die auf Wünschen und Hinweisen der Verbände und Betroffenen im Solarbereich beruhen. Hierdurch sollen rechtliche Hemmnisse und Bürokratie abgebaut werden, die bisher an vielen
kleinen Stellen den Ausbau bremsen.

Regelungsbereicher sind vor allem:

Beseitigung von Hemmnissen für Steckersolargeräte

Erleichterungen für große PV-Anlagen

Ausweitung der Förderung beim Mieterstrom auf Gewerbedächer

Regelungen zur „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“

Zur „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ ist zu sagen, dass diese eine PV-Stromlieferung vor Ort („PV-only“) regulieren. Entgegen der Verlaut-barungen zu diesem Teil des Pakets soll hier keine Stromerzeugungs-Gemeinschaft geregelt oder privilegiert werden, sondern eine reine Lieferbeziehung. Das aber ist kein neues Konzept, Die DGS bietet mit „PV-Mieten-Plus“ seit über 10 Jahren Vertragsmuster („PV-Strom-Lieferung“) an, die im Gebäude, Quartier oder Gewerbeareal anwendbar ist. Sie kritisiert die Regelungen, weil sie auch mit Einschränkungen wie einer Deckelung der Vertragslaufzeiten verbunden werden sollen. Eine Förderung für den „Gebäudestrom“ ist im Übrigen – anders als beim Mieterstrom – nicht geplant. Positiv ist allerdings, dass der Entwurf die Konzepte zum „virtuellen Summenzähler“ stützt. Mit der flächendeckenden Einführung von Smartmetern können hierdurch Messkonzepte vereinfacht und flexibler gestaltet werden.

Geht also die „Solarstrategie“ des Ministeriums in die richtige Richtung oder bekommen wir am Ende doch nur weitere, immer kompliziertere Regularien? Rechtsanwalt Peter Nümann von NÜMANN+SIEBERT setzt sich in der aktuellen SONNENENERGIE im Detail hiermit auseinander.


Inzwischen kann der Beitrag hier kostenlos abgerufen werden:

SE-2023-03-s046-DGS_Rechtstipp.pdf (sonnenenergie.de)

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