Beinahe im Schatten des „Solarpaket 1“ schlummerte ein zweites Gesetz, das Balkon-Solaranlagen oder, im Gesetzeswortlaut, „Steckersolargeräte“ betrifft.

Dieses Gesetz hat der Bundestag vergangene Woche verabschiedet: Es soll es Mieterinnen und Mietern in Mietwohnungen sowie den Mitgliedern einer WEG künftig erleichtern, Steckersolargeräte beispielsweise auf ihrem Balkon zu errichten. Konkret will der Gesetzgeber die Steckersolargeräte in die Liste privilegierter Vorhaben aufnehmen. Eigentümer und Mieter können dann grundsätzlich verlangen, dass Ihnen die Errichtung solcher Steckersolargeräte erlaubt wird. Ein „Freifahrtschein“ wird das jedoch nicht – die WEG und Vermieterinnen und Vermieter können weiter Vorgaben machen. Wie diese ausgestaltet sein dürfen – damit werden sich die Gerichte befassen müssen, so dass auch weiterhin intensiv gestritten werden dürfte.

Bevor darüber diskutiert werden wir, fehlt aber noch die Zustimmung des Bundesrats. Und da sich die Politik jedenfalls bei der Gesetzgebung in die Sommerpause verabschiedet hat, ist nicht vor Herbst mit weiteren Schritten zu rechnen.

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