SOLARPAKET 1: ÄNDERUNGEN im Überblick

Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben.
Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie… weiterlesen…

Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglicht die Versorgung von Letztverbrauchern im selben Gebäude mit PV-Strom („Gebäudestrom“) ohne Übernahme der Vollversorgung mit zugekauftem Netzstrom. Die Teilnehmer beziehen also weiterhin bei ihrem jeweiligen Stromversorger Netzstrom. Zusätzlich bekommen sie einen Anteil des Stroms aus der „Gebäudestromanlage“.
Die Messtechnik zur separaten Messung von PV- und Netzstrom müssen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber zur… weiterlesen…

Eine echte Ausweitung der Förderung soll es beim Mieterstrom geben, bei dem im Entwurf die Beschränkung auf Wohngebäude fällt. Die PV-Anlage darf außerdem jetzt auch auf Nebenanlagen eines Gebäudes installiert sein. Aufgrund des EU-Fördermittelrechts gibt es aber keine Förderung bei Mieterstrom-Lieferungen an verbundene Unternehmen.
Die Mindestlaufzeit von Verträgen mit Verbrauchern darf nun 2 Jahre sein, im… weiterlesen…
Mieterstromgesetz in Stichpunkten
Das heute beschlossene Mieterstromgesetz in Stichpunkten:
1. Für wen interessant?
Vermieter, die gewerbesteuerpflichtig vermieten (andernfalls ist der Befreiungstatbestand gefährdet)
Energiegenossenschaften als Partner von Wohnungsbaugenossenschaften
Stromversorger mit Zugriff auf Dächer oder PV-Anlagen auf Wohnanlagen (Mietshäuser oder WEGs), die „Mieterstrom“ als einen geförderten Stromtarif entwickeln
2. Was wird benötigt?
Nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes in Betrieb genommenene PV-Anlage bis 100kW in/an/auf Wohngebäude (mind. 40%… weiterlesen…
Mieterstromgesetz beschlossen

Das Mieterstromgesetz ist heute, am 29.06.2017, beschlossen worden.
Das im Vorfeld und auch in der heutigen Bundestagsdebatte als „halbherzig“ kritisierte Gesetz bringt eine Förderung auf den Strom, die jedoch die Höhe der EEG-Umlage weit unterschreitet und wegen steuerlicher Hindernisse für Vermietungsgesellschaften kaum nutzbar ist.
So bietet auch die endgültigen Fassung Stoff für Enttäuschungen, insbesondere dann, wenn man… weiterlesen…