Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglicht die Versorgung von Letztverbrauchern im selben Gebäude mit PV-Strom („Gebäudestrom“) ohne Übernahme der Vollversorgung mit zugekauftem Netzstrom. Die Teilnehmer beziehen also weiterhin bei ihrem jeweiligen Stromversorger Netzstrom. Zusätzlich bekommen sie einen Anteil des Stroms aus der „Gebäudestromanlage“.

Die Messtechnik zur separaten Messung von PV- und Netzstrom müssen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber zur… weiterlesen…

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Eine echte Ausweitung der Förderung soll es beim Mieterstrom geben, bei dem im Entwurf die Beschränkung auf Wohngebäude fällt. Die PV-Anlage darf außerdem jetzt auch auf Nebenanlagen eines Gebäudes installiert sein. Aufgrund des EU-Fördermittelrechts gibt es aber keine Förderung bei Mieterstrom-Lieferungen an verbundene Unternehmen.

Die Mindestlaufzeit von Verträgen mit Verbrauchern darf nun 2 Jahre sein, im… weiterlesen…

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26. April 2024

SOLARPAKET 1 beschlossen

Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben:

https://www.green-energy-law.com/?p=1050

Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie… weiterlesen…

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Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben.

Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie… weiterlesen…

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27. November 2023

SOLARPAKET 1 – WAS IST DRIN?

Das Solarpaket I – der vielfach angekündigte Gesetzentwurf, der im Sommer vom Kabinett beschlossen und für das Gesetzgebungsverfahren in den Bundestag gebracht werden soll, enthält zwar keine großen neuen Förderpakete, aber eine Menge kleiner Vereinfachungen und Verbesserungen, die auf Wünschen und Hinweisen der Verbände und Betroffenen im Solarbereich beruhen. Hierdurch sollen rechtliche Hemmnisse und Bürokratie… weiterlesen…

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In Mehrfamilienhäusern mit eigener Stromerzeugung, z.B. aus einer Photovoltaikanlage oder einem BHKW, wird der produzierte Strom in verschiedenen Bereichen und von verschiedenen Personen genutzt. Je nach Konstellation kann eine EEG-umlagebegünstigte Eigenversorgung vorliegen  oder eine voll umlagepflichtige Stromlieferung. Nur für letztere kann Mieterstromförderung in Anspruch genommen werden, aber nur unter engen Voraussetzungen. Ob mit dem Strom… weiterlesen…

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Das EEG 2017 ist im Dezember noch einmal nachgebessert worden und inzwischen in Kraft.

Der Gesetzestext ist hier abrufbar. 

Es lohnt sich, diesen näher anzuschauen. Mit einer „last-minute“-Änderung wurden die Vorschriften zur Eigenversorgung überarbeitet.  Die geänderten Vorschriften finden sich jetzt in §§ 61 bis 61k und 71 bis 74a, weitere Paragraphen wurden redaktionell angepasst.

Statt der erwarteten… weiterlesen…

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Im November 2015 hat  das Landgericht Heidelberg (Urteil 11 O 15/15 ) die Eigentümerin einer PV-Anlage zur Auskunft für die  Abrechnung der EEG-Umlage verurteilt, die einem Mieter einen „ideellen“ Anteil der Anlage vermietet hatte (sog. „Teilmiete“). Dem Mieter stand auf Basis des Vertrages der Strom zu, der in seinem Gewerbebetrieb auf dem gleichen Grundstück verbraucht wurde…. weiterlesen…

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Einsparungen, EnEV oder Entkarbonisierung: viele Gründe führen zu PV-Anlagen auf Mehr­familien­häusern, deren Strom man auch selbst verbrauchen könnte.

Deshalb sind Mieterstrommodelle in aller Munde. Lohnende praktische Anwendungsfälle sind jedoch häufig nicht Mietshäuser, sondern Gewerbeareale mit deutlich größeren Dächern und Verbrauchern.

Häufig scheitert die Planung solcher Projekte jedoch am fehlenden Know-How, der überraschenden Entdeckung der energiewirtschaftlichen Verpflichtungen, Abgaben… weiterlesen…

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Bald, nämlich am 28. Februar und 31. Mai, enden maßgebliche Abrechnungsfristen für die EEG-Umlage.

Infolge der engen Auslegung der maßgeblichen Tatbestände durch Bundesnetzagentur und Netzbetreiber wird es außerdem eng bei der Eigenversorgung .

Das EEG 2016 wird außerdem eine erneute Novelle bringen, die vor allem mit großen Änderungen bei der Förderung der  Photovoltaik aufwarten wird, insbesondere voraussichtlich:

-… weiterlesen…

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