Am 31.01.2019 wurde das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur freigeschaltet, das das PV-Meldeportal und das Anlagenregister ablöst. „Marktakteure“, worunter alle am Energiemarkt teilnehmenden natürlichen oder juristischen Personen zu verstehen sind, müssen sich und ihre Anlagen in diesem Register registrieren (§ 3 Abs. 1 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)).

Zu diesen Marktakteuren gehören u.a. Betreiber von registrierungspflichtigen PV-Anlagen und Stromspeichern sowie… weiterlesen…

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In Bezug auf die Erfüllung von Meldepflichten der Anlagenbetreiber gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser stellt fest, dass der Anlagenbetreiber dafür Sorge zu tragen hat, dass er seinen Meldepflichten nachkommt. Darauf haben wir insbesondere seit der Reform des EEG im letzten Jahr auch schon immer wieder hingewiesen.

Am 5. Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof… weiterlesen…

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Das EEG 2017 hat neue Meldepflichten für Selbstversorger gebracht und vor allem neue Sanktionen.

Eigenversorger und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen sog „Basisinformationen“ mitteilen, selbst wenn sie nicht EEG-umlagepflichtig sind.

Reine Eigenversorger, d.h. solche die den erzeugten Strom tatsächlich nur für sich nutzen, mussten die Meldung der „Basisinformationen“ schon bis zum 28.2. an den Verteilnetzbetreiber mitteilen.

Eigenversorger, die weitere Letztverbraucher vor… weiterlesen…

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