-Zugleich wenige Änderungen bei den Meldepflichten nach dem neuen EEG 2021-

Für EEG- Bestandsanlagen, die  bisher nur  im Anlagenregister eingetragen bzw. die noch nicht auf dem Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) registriert sind,  muss der Eintrag in das Webportal des MAStR bis spätestens zum 31.01.2021 nachgeholt werden-  dann läuft die 24-Monats-Frist nach Start des Webportals ab.

Durch das neue EEG 2021, das seit 01.01.2021 in Kraft ist, haben sich hinsichtlich der Melde- und Informationspflichten für EEG-Anlagenbetreiber (bis 750 kWp) nur wenige inhaltliche Änderungen ergeben (beachte: Besonderheiten für  PV-Dachanlagen von 300 bis 750 kWp, die an der optionalen Ausschreibung teilnehmen, sind darüber hinaus möglich):

Ausgeförderte Anlagen:

Betreiber einer  Altanlage müssen gegenüber dem Netzbetreiber nun vor Ausförderung ihrer Anlage (Beendigung des Anspruchs auf Zahlung nach der maßgeblichen Fassung des EEG) die Zuordnung zu einer Veräußerungsform für die Zeit im Anschluss an die bisherige Förderung mitteilen, und zwar vor Beginn des der Laufzeit der neuen Veräußerungsform vorangehenden Kalendermonats. Erfolgt dies nicht, gilt eine ausgeförderte Anlage als der Veräußerungsform der Einspeisevergütung zugeordnet, § 21 c Abs. 1 S. 3, S. 1 i.V.m. § 21 b Abs. 1 S.1 Nr. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG.

Reaktionspflicht der Netzbetreiber bei Anschlussbegehren:

Auch für Netzbetreiber gibt es eine Änderung hinsichtlich der Informationspflichten zugunsten von Betreibern kleinerer Anlagen: Bisher blieb es ohne Konsequenzen, wenn der Netzbetreiber nach einem Anschlussbegehren des Anlagenbetreibers keinen genauen Zeitplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens übermittelte, was er nach § 8 Abs. 5 Satz 1  EEG eigentlich „unverzüglich“ tun muss. Mit Einführung des § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG kann eine Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 10,8 Kilowatt nun angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber den Zeitplan nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Netzanschlussbegehrens übermittelt.

Einzelheiten zu den Melde- und Informationspflichten für Eigenversorger und Stromlieferung vor Ort finden Sie in unserer aktualisierten Checkliste auf www.info-eeg.de.

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