Seit Anfang 2021 fallen große PV-Dachanlagen unter die neue Ausschreibungsregelung – in quasi letzter Sekunde (immerhin) als Teilnahmeoption umgestaltet. Die Entscheidung für oder gegen diese Option hat irreversible Konsequenzen hinsichtlich der Förderungsfähigkeit der Anlage über den gesamten Förderungszeitraum von über 20 Jahren. Sie sollte daher auf Grundlage des vorgesehenen Verwertungskonzepts wohl überlegt sein.

Details und praktische Hinweise zur Anwendung der neuen Regelung in laufenden oder künftigen Projekten bietet der aktuelle Beitrag unseres Kollegen Rechtsanwalt Peter Nümann in der SONNENENERGIE.

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