Clearingstelle EEG|KWKG: Günstigere Sanktion bei Meldeverstößen auch bei 2009er-Anlagen!

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat in einem Verfahren, an dem auch wir als Verfahrensbevollmächtigte beteiligt war, einen wichtigen Schiedsspruch im Sinne der Anlagenbetreiber erlassen: Die günstigere Sanktion des § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017, wonach sich der für die Einspeisevergütung anzulegende Wert bei einer Verletzung der Pflicht zur Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur… weiterlesen…

Im Nachgang zur Freischaltung des Marktstammdatenregisters für alle Teilnehmer am Strommarkt zum 31.01.2019 gab und gibt es Unsicherheiten bzgl. der Fristen, binnen derer die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister zu erfolgen hat.
Es wird die Auffassung vertreten, dass die Meldung von EEG- und KWK-Anlagen und weiteren Einheiten (vor allem Stromspeicher), die nach dem 30.06.2017 (also nach… weiterlesen…
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Ihre Rechte
Als Betroffener haben Sie dem Verantwortlichen gegenüber ein Recht nach Maßgabe der DSGVO auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten,… weiterlesen…

Der zweite Teil des Betrags zur Anlagenzusammenfassung soll Hilfestellung bei der Frage geben, wann die Regelungen für die Anlagenzusammenfassung im Hinblick auf das Überschreiten der Grenze zur Ausschreibungspflicht von 750 kWp (§ 22 Abs. 3 EEG 2017) insbesondere bei Freiflächenanlagen greifen (§ 24 Abs. 2 EEG).
Letzteres ist eine Neuerung die mit dem EEG 2017 einherging,… weiterlesen…
Anlagenzusammenfassung Teil 1: Wann befinden sich PV-Anlagen auf demselben Gebäude bzw. auf einem Gebäude?

Wann ist ein Gebäude dasselbe Gebäude bzw. ein Gebäude ein Gebäude? Diese Frage stellt sich aufgrund der Änderungen die das EEG 2017 für den Bereich der Anlagenzusammenfassung und mit der Einführung des Mieterstromgesetzes mit sich gebracht hat. Problematisch ist die Abgrenzung bei Reihen- oder Doppelhäuser und größeren Wohnblocks, d.h. bei allen Gebäuden die sich von… weiterlesen…
Marktstammdatenregister-Verordnung seit 1. Juli 2017 in Kraft: Erfüllung der Meldepflichten

Seit dem Inkrafttreten der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) sind mittlerweile drei Monate vergangen. Eigentlich müssen Anlagenbetreiber ihre Anlagen nun in das neue, bei der Bundesnetzagentur geführte, elektronische (Marktstammdaten-)Register eintragen, allerdings ist das Register immer noch im Aufbau befindlich und deshalb offline. Im Herbst 2017 soll die Meldepflicht für alle Neuanlagen und die Integration aller anderen Marktakteure möglich… weiterlesen…