Bei der Zusammenfassung von Anlagen nach dem EEG entfällt ein vor allem für PV-Anlagenbesitzer relevantes Ärgernis: Dachanlagen an verschiedenen Netzanschlüssen werden bei der Vergütungsberechnung nicht mehr zusammengefasst, genauer: Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind und die nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, gelten nicht mehr als eine Anlage.

Diffizile Abgrenzungsprobleme und negative Überraschungen, die bei enger Bebauung auch mit wirtschaftlich überhaupt nicht verbundenen Betreibern auftreten, die nicht einmal durch denselben Stromanschluss verbunden sind, entfallen hierdurch.

Auch Steckersolargeräte werden bei der installierten Leistung in Bezug auf die EEG-Förderung mit der großen PV-Anlage auf dem Dach nicht mehr zusammengezählt, ebensowenig wie verschiedene Steckersolargeräte hinter verschiedenen Zählern.

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