Die Regelung für PV-Anlagen, deren Förderdauer abgelaufen ist („Ü20“) wurde bis zum Ende des Jahres 2032 verlängert.

Für die betreffenden Anlagen bleibt es bei der Vergütung des eingespeisten Stroms nach Maßgabe des Jahresmarktwertes abzüglich einer Vermarktungskostenpauschale, jedoch bis maximal 10 ct/kWh.

Die gesetzliche Vergütung des Strom aus „ausgeförderten Anlagen“, die in § 21 Abs. 1 Satz… weiterlesen…

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Für Anlagen unter 200 kW(bis Ende 2025: 400 kW) wird, wenn innerhalb der Förderdauer weder Einspeisevergütung noch Direktvermarktung angemeldet wird, eine „unentgeltliche Abnahme“ durch den Netzbetreiber als Einspeiseform bzw. „Vergütungsform“ definiert.

Dies ist nicht nur ein Auffangtatbestand für „vergessene“ Anmeldungen, sondern kann als Alternative zur Direktvermarktung für Betreiber von PV-Anlagen zwischen 100 und 400 kW… weiterlesen…

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Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglicht die Versorgung von Letztverbrauchern im selben Gebäude mit PV-Strom („Gebäudestrom“) ohne Übernahme der Vollversorgung mit zugekauftem Netzstrom. Die Teilnehmer beziehen also weiterhin bei ihrem jeweiligen Stromversorger Netzstrom. Zusätzlich bekommen sie einen Anteil des Stroms aus der „Gebäudestromanlage“.

Die Messtechnik zur separaten Messung von PV- und Netzstrom müssen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber zur… weiterlesen…

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Eine echte Ausweitung der Förderung soll es beim Mieterstrom geben, bei dem im Entwurf die Beschränkung auf Wohngebäude fällt. Die PV-Anlage darf außerdem jetzt auch auf Nebenanlagen eines Gebäudes installiert sein. Aufgrund des EU-Fördermittelrechts gibt es aber keine Förderung bei Mieterstrom-Lieferungen an verbundene Unternehmen.

Die Mindestlaufzeit von Verträgen mit Verbrauchern darf nun 2 Jahre sein, im… weiterlesen…

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Liegt der Netzverknüpfungspunkt nicht auf demselben Grundstück, müssen Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien oft kostenintensive Leitungen über Umwege verlegen, weil der direkte Weg zum Netzverknüpfungspunkt über Grundstücke führen würde, deren Eigentümer oder Nutzungsberechtigte zur Duldung nicht bereit sind.

Mit dem Ziel, die Verlegung von Anschlussleitungen und damit den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer… weiterlesen…

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Bisher galt die Regel, dass Anlagen bis zu 10,8 kW unter bestimmten Voraussetzungen einfach an das Netz angeschlossen werden durften. Dies galt für den Fall, dass eine Frist von einem Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens abläuft, ohne dass der Netzbetreiber dem Anschlussbegehrenden einen sog. Zeitplan vorlegt oder von diesem noch erforderliche Informationen zur Prüfung des… weiterlesen…

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PV auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten und Agri-PV wird bals auch ohne Zuschlag gefördert

PV-Freiflächenanlagen auf (ehemaligen) landwirtschaflichen Flächen sind nur in „benachteiligten Gebieten“ im Sinne bestimmter EU-rechtlicher Vorschriften zulässig. Das allerdings sind große Gebiete im ländlichen Raum. Bisher war für eine EEG-Förderung (Marktprämie) einer PV-Anlage in diesen Gebieten eine Teilnahme an der Ausschreibung erforderlich,… weiterlesen…

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Das Solarpaket 1 bringt überraschend gute Nachrichten für Dachanlagen-Projekte bis 1 MW, die mit der Inbetriebnahme noch bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen (voraussichtlich noch im Mai 2024) warten können oder ohnehin erst später im Jahr in Betrieb gehen sollten.

Die Fördersätze (anzulegenden Werte) für Dachanlagen bzw. PV-Anlagen in/an/auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden) erhöhen sich für Anlagen gegenüber… weiterlesen…

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26. April 2024

SOLARPAKET 1 beschlossen

Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben:

https://www.green-energy-law.com/?p=1050

Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie… weiterlesen…

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Endlich hat der Gesetzgeber die voraussichtlich finale Fassung des Solarpakets 1 vorgelegt. Ein Teil der nunmehr im Rahmen dieses Gesetzespakets anstehenden Änderungen betrifft die Ausschreibungen für Solaranlagen auf Freiflächen und baulichen Anlagen („Solaranlagen des ersten Segments“).

Zunächst erhöht sich die maximal zulässige Gebotsgröße von 20 auf 50 MW.

Außerdem soll in diesem Segment die Ausschreibung zukünftig zweistufig… weiterlesen…

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