Wer zusätzlich zum vorhandenen Stromzähler eine Volleinspeiseanlage bis 100 kW mit separatem Zähler im selben Gebäude betreibt, kann die dort gemessenen Stromverbräuche seinem vorhandenen Zähler zuordnen lassen und bezahlt damit nicht zweimal die Grundgebühr für den Bezugsstrom.

Für die Fälle, die von dieser Regelung erfasst werden, löst dies das Problem der unverhältnismäßig teuren laufenden Stromrechnungen für Wechselrichter, die nachts oder zur Synchronisierung mit dem Netz marginale Strommengen verbrauchen. Im Regen stehen gelassen werden aber diejenigen, die diese Strommengen nicht einem anderen Stromzähler im selben Gebäude zuordnen können und für Verbräuche von wenigen kWh im Jahr, manchmal sogar nur Bruchteilen einer kWh, häufig über hundert, in der Mittelspannung sogar hunderte Euro bezahlen.

Verfasser: