Bald, nämlich am 28. Februar und 31. Mai, enden maßgebliche Abrechnungsfristen für die EEG-Umlage.

Infolge der engen Auslegung der maßgeblichen Tatbestände durch Bundesnetzagentur und Netzbetreiber wird es außerdem eng bei der Eigenversorgung .

Das EEG 2016 wird außerdem eine erneute Novelle bringen, die vor allem mit großen Änderungen bei der Förderung der  Photovoltaik aufwarten wird, insbesondere voraussichtlich:

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Die Bundesnetzagentur vertritt im Entwurf ihres „Leitfadens Eigenversorgung“  zur EEG-Umlage eine extrem enge Auslegung des EEG zu Lasten von Hausbesitzern, die Mieter oder sonstige Mitbewohner des Hauses mit selbst erzeugtem Strom mitversorgen wollen, Gewerbebetrieben, die ihren eigenen Strom aus einer für die Stromerzeugung gemieteten Anlage beziehen oder Erzeugungsgemeinschaften, deren Mitglieder – zum Beispiel im Mehrfamilienhaus… weiterlesen…

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Von einem „Abwürgen der Energiewende durch das EEG“ schreibt Michael Vogtmann, erster Vorsitzender des Landesverbandes Franken der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, im aktuellen PV-Magazine- und im DGS-Newsletter . Die Erhebung von EEG-Umlage auf EE-Strom führe zu absurden Ergebnissen.

Auch uns erreichen zunehmend Anfragen von Mandanten, die die volle EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und vor Ort… weiterlesen…

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Seminar zu Vertägen und EEG-Fragen rund um die Solaranlage mit Rechtsanwalt Peter Nümann am 27.11.2015 bei der DGS-Solarakademie Nürnberg.

Rechtsanwalt Peter Nümann refereniert zu Vertragskonzepten für PV-Projekte. Schwerpunkt sind  Konzepte für Stromlieferung vor Ort („im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“) und Eigenverbrauch („PV mieten!“).

Nähere Informationen und Anmeldung… weiterlesen…

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Die AusglMechV regelt ergänzend zum EEG die Erhebung der EEG-Umlage. Die Meldefristen für Eigenverbrauch und Stromlieferung wurden neu  geregelt. Zuständigkeiten und Fristen wurden – teilweise abweichend vom Gesetzestext –  geändert. Hierdurch wurde Zeit bis Anfang  2016 geschaffen, damit die für die Eigenversorgung nun zuständigen  Netzbetreiber die entsprechende Organisation aufbauen konnten. Diese beginnen nun, die betroffenen… weiterlesen…

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Uns liegen mehrere Schreiben des Übertragungsnetzbetreibers  TransnetBW vor, mit denen EEG-Umlage von PV-Mietern eingefordert wird.

Kann das denn richtig sein?

Für Eigenversorgungen, die ab 1.August 2014 aufgenommen wurden ist die Antwort leider ja – seit dem EEG 2014 gilt nämlich: Eigenstromverbraucher sind grundsätzlich EEG-umlagepflichtig.

ABER: Nicht berechtigt ist  bei Eigenverbrauch die Forderung der vollen EEG-Umlage. Diese ist nur… weiterlesen…

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Durch das Inkrafttreten der EEG 2014 wurden auch die früher gänzlich befreiten Eigenverbraucher mit der EEG Umlage belastet. Für die Erhebung der EEG-Umlage sind zunächst die Übertragungsnetzbetreiber zuständig. § 91 Nr. 7 EEG 2014 sieht aber vor, dass das Verfahren zur Abwicklung der Umlageerhebung für die Eigenverbraucher durch eine separate Verordnung geregelt werden sollt. Eine… weiterlesen…

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Mit Inkrafttreten des EEG 2014 zum 1. August 2014 wurde die Rechtslage dahingehend geändert, dass die von der EEG-Umlage gänzlich befreiten Eigenversorger nun zumindest teilweise mit der Umlage belastet werden.
Zuständig für die Erhebung der EG-Umlage sind zunächst die Übertragungssnetzbetreiber (Tennet TSO, 50Hertz Transmission, Amprion, TransnetBW).  Das  Verfahren zur Abwicklung der Umlageerhebung für die Eigenverbraucher soll… weiterlesen…

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