Eine echte Ausweitung der Förderung soll es beim Mieterstrom geben, bei dem im Entwurf die Beschränkung auf Wohngebäude fällt. Die PV-Anlage darf außerdem jetzt auch auf Nebenanlagen eines Gebäudes installiert sein. Aufgrund des EU-Fördermittelrechts gibt es aber keine Förderung bei Mieterstrom-Lieferungen an verbundene Unternehmen.
Die Mindestlaufzeit von Verträgen mit Verbrauchern darf nun 2 Jahre sein, im… weiterlesen…
Bisher galt die Regel, dass Anlagen bis zu 10,8 kW unter bestimmten Voraussetzungen einfach an das Netz angeschlossen werden durften. Dies galt für den Fall, dass eine Frist von einem Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens abläuft, ohne dass der Netzbetreiber dem Anschlussbegehrenden einen sog. Zeitplan vorlegt oder von diesem noch erforderliche Informationen zur Prüfung des… weiterlesen…
PV auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten und Agri-PV wird bals auch ohne Zuschlag gefördert
PV-Freiflächenanlagen auf (ehemaligen) landwirtschaflichen Flächen sind nur in „benachteiligten Gebieten“ im Sinne bestimmter EU-rechtlicher Vorschriften zulässig. Das allerdings sind große Gebiete im ländlichen Raum. Bisher war für eine EEG-Förderung (Marktprämie) einer PV-Anlage in diesen Gebieten eine Teilnahme an der Ausschreibung erforderlich,… weiterlesen…
SOLARPAKET 1: höhere Fördersätze für PV
Das Solarpaket 1 bringt überraschend gute Nachrichten für Dachanlagen-Projekte bis 1 MW, die mit der Inbetriebnahme noch bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen (voraussichtlich noch im Mai 2024) warten können oder ohnehin erst später im Jahr in Betrieb gehen sollten.
Die Fördersätze (anzulegenden Werte) für Dachanlagen bzw. PV-Anlagen in/an/auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden) erhöhen sich für Anlagen gegenüber… weiterlesen…
SOLARPAKET 1 beschlossen
Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben:
https://www.green-energy-law.com/?p=1050
Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie… weiterlesen…
SOLARPAKET 1: ÄNDERUNGEN im Überblick
Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben.
Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie… weiterlesen…