Die EEG-Reform soll bereits zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Für große PV-Anlagen wird bald die Direktvermarktung die Regel sein und für Freiflächenanlagen ein Ausschreibungsmodell eingeführt.

Im Bereich Eigenverbrauch und Stromlieferung vor Ort drohen dagegen Verschlechterungen. Eigenverbraucher können sich jedoch auf Bestandsschutz berufen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen haben, bei… weiterlesen…

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Rechtsanwalt Peter Nümann hat auf der Vortragsveranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) im Rahmen der Intersolar am 6. Juni 2014 das neue EEG und seine Konsequenzen vorgestellt. Die Vortragsfolien finden Sie hier (Link).

 

Die EEG-Reform soll noch im Juni im Bundestag beschlossen werden und zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen:

Die Direktvermarktung soll… weiterlesen…

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Am 20. Mai 2014 wird Rechtsanwalt Peter Nümann auf dem Gewerbe-Impuls Tagesseminar des ENERGIEKONSENS Bremen „Energielösungen für die Zukunft: Eigenstromnutzung für Industrie und Gewerbe“ zusammen mit anderen hochkarätigen Referenten über Konzepte für PV-Eigenstrom referieren.

Die Veranstaltung ist angesichts des gerade laufenden Gesetzgebungsverfahrens hochaktuell. Die EEG-Reform soll eine verminderte EEG-Umlage auch für Eigenstrom bringen. Doch das könnte… weiterlesen…

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Kommentar von Rechtsanwalt Peter Nümann
Materialien des Gesetzgebungsprozesses

Die im Januar vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte einer EEG-Reform sehen vor, EEG-Umlage auch auf Eigenstrom zu erheben, der vor Ort verbraucht wird.  Das Grünstromprivileg – auch für vor Ort verbrauchten Strom – soll fallen. Das bedroht sinnvolle Projekte und bringt keine Ersparnis.

Strom aus EE-Anlagen,  der vor Ort verbraucht wird,… weiterlesen…

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