PeterNuemann

 

 

 

Kommentar von Rechtsanwalt Peter Nümann
Materialien des Gesetzgebungsprozesses

Die im Januar vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte einer EEG-Reform sehen vor, EEG-Umlage auch auf Eigenstrom zu erheben, der vor Ort verbraucht wird.  Das Grünstromprivileg – auch für vor Ort verbrauchten Strom – soll fallen. Das bedroht sinnvolle Projekte und bringt keine Ersparnis.

Strom aus EE-Anlagen,  der vor Ort verbraucht wird, wurde bis zum Jahr 2012 gefördert, indem ein gegenüber der Einspeisevergütung verringerter Satz als Förderung bezahlt wurde.

Diese Zeiten sind vorbei. Dennoch ist der Verbrauch vor Ort sinnvoll, weil die PV-Investition günstiger und die Strompreise höher geworden sind. Damit kann durch die Ersparnis beim Einkauf der Eigenverbrauch vor Ort günstiger sein, als eine Einspeisung oder Direktvermarktung.

Was viele jedoch nicht wissen: Bei Überlassung an Dritte vor Ort wird EEG-Umlage fällig. Für die Umlagepflicht reicht es aus, dass die Beteiligten rein juristisch auseinanderfallen, wie beim Inhaber einer GmbH als Anlagenbetreiber und dem Verbrauch im Betrieb der GmbH selbst oder wenn die Anlage auf die Mutter als Anlagenbetreiberin läuft, aber  die Familie der Tochter im Haus darunter versorgt.  Allerdings wird auf rechtzeitigen Antrag (nur) für PV-Strom, der vor Ort verbraucht wird, ein Rabatt von 2 cent gewährt – das sogenannte „Grünstromprivileg“. Wer allerdings die Umlagepflicht verschlafen hat, kann den Antrag nicht nachträglich stellen und muss unter Umständen die volle EEG-Umlage nachzahlen.

Wer statt Strom zu überlassen die Anlage vermietet hat, kann sich freuen: Denn der Anlagenmieter, der den Strom selbst verbraucht, zahlt keine Umlage. Modelle wie „PV-Mieten“ der DGS Franken helfen hier weiter.

Die im Eckpunktepapier und  dazu veröffentlichten Anhang niedergelegten Pläne sehen jedoch nun die Aufhebung des Grünstromprivilegs in allen Bereichen vor. Stattdessen soll  der Eigenverbrauch mit 90% der EEG-Umlage belastet werden, bei Erneuerbaren Energien mit 70%. Für Altanlagen soll ein ermäßigter Satz gelten: Die Umlage Stand 2013 wird abgezogen, es bleiben zwischen ein und zwei cent pro kwh übrig.

Die Rabatte auf die Umlage reichen jedoch nicht aus. Nach Meinung von Experten und Verbänden werden viele Projekte unrentabel werden, die den vor Ort produzierten Strom ohne Netzdurchleitung und neue Stromtrassen direkt verbrauchen.

Diese Projekte auszubremsen, bringt nichts: Denn im Gegensatz zur Einspeisung oder Direktvermarktung funktioniert der Verbrauch vor Ort ohne Zuschuss. Auf der Ausgabenseite des Umlagesystems wird also nichts eingespart. Allenfalls hat man mehr Einnahmen durch mehr konventionelle Energie, weil der Ausbau von erneuerbarer Energie, die direkt vor Ort vermarktet und verbraucht wird, verhindert wird. Eine absurde Vorstellung, wenn man den Sinn des EEG und das fortwährende Bekenntnis des Energie- und Wirtschaftsministers zur Energiewende betrachtet.

Eine gewisse Absurdität hat auch der Ansatz, den Investor in eine EE-Anlage beim Bezug des Stroms aus dieser Anlage mit EEG-Umlage zu belasten, um die Förderung zu finanzieren, die genau dieser Investor nicht erhält.

Hier sollte die Politik noch nachbessern, und den Verbrauch vor Ort wenigstens gerecht behandeln. statt ihn zu benachteiligen.

Link zum Eckpunktepapier

Link zum Anhang des Eckpunktepapiers

Link zum Gesetzentwurf

 


 

Verfasser: