PeterNuemannDie EEG-Reform soll bereits zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Für große PV-Anlagen wird bald die Direktvermarktung die Regel sein und für Freiflächenanlagen ein Ausschreibungsmodell eingeführt.

Im Bereich Eigenverbrauch und Stromlieferung vor Ort drohen dagegen Verschlechterungen. Eigenverbraucher können sich jedoch auf Bestandsschutz berufen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen haben, bei Stromlieferung vor Ort kann es sinnvoll sein, noch rechtzeitig vor dem 1.August die nötigen Konsequenzen zu ziehen.

Trotz zukünftig drohender Belastung mit (reduzierter) EEG-Umlage ist Eigenverbauch jedoch auch für neue, kleine und mittlere Projekte im Bereich erneuerbare Energien hochinteressant.

Um Sie über die neue Rechtslage und damit mögliche oder erforderliche neue Konzepte rechtzeitig zu informieren und noch vor dem Stichtag Entscheidungshilfen zu geben, referiere ich im Juni und Juli auf folgenden Veranstaltungen zur EEG-Reform:

 

Tagesseminare der DGS-Solarakademien:

am 24. und 27. Juni und 16. Juli in Berlin (Anmeldung: http://www.dgs-berlin.de/de/dgsakademie/veranstaltungen-akademie.html#) ,

am 14. Juli in Nürnberg (Anmeldung: http://www.solarakademie-franken.de/index.php?id=42&sem_id=229&ter_id=229 ) und

am 15. Juli in Weimar (Anmeldung: http://www.dgs-thueringen.de/kurse.html#Anchor-eeg-kons ).

 

Wenn Sie zu weiteren Veranstaltungen, zu Aktivitäten unserer Kanzlei und aktuellen Rechtsthemen per

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