20. März 2017

Mieterstrom wird Gesetz

PeterNuemannDer Ankündigung eines Gesetzentwurfs zum Mieterstrom folgen Taten. Den Verbänden liegt seit heute ein Referentenentwurf zur Stellungnahme vor.

Das Wichtigste daraus in Kürze:

  • Die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien, der innerhalb oder auf dem Wohngebäude erzeugt wird, in dem er auch verbraucht wird, soll mit dem  anzulegenden Wert abzüglich 8,5 ct. /kWh gefördert werden. Das ergibt ca. 3-4 ct Förderung pro kWh.
  • Der geförderte Strom wird voll umlagepflichtig sein (derzeit 6,88 ct/kWh).
  • Eigenversorgungen (zu 40% umlagepflichtig oder umlagefrei) stehen per Saldo besser, aber die Abgrenzung wird für die förderberechtigten Projekte deutlich entschärft.
  • Gefördert wird nur Strom aus Anlagen  bis 100 kWp.
  • Gefördert werden auch Stromlieferungen an Eigentümer, zum Beispiel in Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Gefördert wird nur Strom aus nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommenen Anlagen.
  • Mit einem Inkrafttreten kann  im Juli gerechnet werden.
  • Die Förderung steht unter der Bedingung der beihilferechtlichen Genehmigung
  • Die Förderung wird bei Erreichung eines Deckels von 500 Megawatt Gesamtleistung angemeldeter Anlagen im jeweiligen Kalenderjahr für das entsprechende Jahr nach Ankündigung durch die Bundesnetzagentur gestoppt.
  • Die bisher problematische Gefährdung von Steuervorteilen bei der Körperschaftssteuer bei Wohnungsbaugenossenschaften und Gewerbesteuer bei Vermietern wird bis zu einer Umsatzgrenze von 20% beseitigt.

Sie haben Fragen?

Hören Sie mich am Donnerstag, den 23. März ab 10.10 Uhr im Deutschlandfunk.

Kommen Sie zum  „Update Eigenversorgungs- und Mieterstrommodelle“ am 5. Mai 2017 bei der DGS Franken.

Beachten Sie auch das Seminar zum EEG 2017 am selben Tag.

Auch beim Seminar am 29. März zum Solaranlagenkauf sind noch Plätze frei. Am Folgetag findet das Expertenforum zur Verkehrswertermittlung statt.

Workshops zu Eigenversorgung, Mieterstrom, Solaranlagenkauf oder Solaranlagenmiete können Sie auch jederzeit als Inhouse-Seminar für Ihr Unternehmen bei unserer Kanzlei buchen.

Den Referentenentwurf im Volltext haben wir für Sie hier hinterlegt:  RefE_MieterstromG

 

 

 

 

 

 

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