Photovoltaik auf GebäudenIm neuen EEG ist für Freiflächenanlagen ein Ausschreibungsverfahren zur Festsetzung der Förderung vorgeschrieben, das in den nächsten Monaten erstmals durchgeführt werden soll. Sechs Monate nach Eröffnung der ersten Ausschreibung wird die Förderung nach dem EEG für neue Freiflächenanlagen nur noch über solche Ausschreibungen zugeteilt, die gesetzlichen Ansprüche auf Vergütung oder Marktprämie in der bekannten Form werden dann entfallen.

Wie dieses Verfahren im einzelnen beschaffen sein wird, ist im Gesetz nicht festgelegt und soll durch eien Verordnung geregelt werden.Das Ministerium hat nun die bereits angestellten Vorüberlegungen und ein Eckpunktepapier zum Ausschreibungsverfahren veröffentlicht:

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