Wer die „technischen Vorgaben“ des § 9 EEG wie Fernwirkeinrichtungen für den Netzbetreiber nicht installiert, wird vom Netzbetreiber zur Kasse gebeten, und zwar saftig: 10 € „Pönale“ pro kW installierte Leistung sind zu zahlen, bei nachträglicher Installation reduziert sich die Pönale auf € 2 – rückwirkend, d.h. es gibt 8 € pro kW zurück.

Das führt zu erheblichen Strafen für Anlagenbetreiber, die zum Beispiel wegen eines Defekts die Pflichten unverschuldet zeitweise nicht erfüllen. Zukünftig entfällt bei einem Pflichtverstoß, der aufgrund des Defekts einer technischen Einrichtung eintritt, die Pönale für eine kurze Reparaturfrist. Dabei trägt der Anlagenbetreiber für das Vorliegen eines Defektes die Darlegungs- und Beweislast.

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