Das weithin als unzureichend kritisierte „Klimaschutzprogrammes 2030“ von CDU/CSU und SPD ist in aller Munde. Welche Folgen sich tatsächlich für Gebäudeeigentümer, Mieter und Eigenversorger ergeben könnten, soll hier kurz dargestellt werden.

Insgesamt soll eine schrittweise Senkung der EEG-Umlage erfolgen:

  • 2021 um 0,25 ct/kWh
  • 2022 um 0,5 ct/kWh
  • 2023 um 0,625 ct/kWh

Der PV-Ausbau steht nicht im Mittelpunkt des Pakets.  Erwähnt wird lediglich die Aufhebung des 52 GW Deckels, die neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom das Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien auf 65 % zu erhöhen, unterstützen soll.

Geplant ist jedoch der Ausbau verschiedener Fördermaßnahmen. Zu nennen ist die Zusammenführung bestehender Förderprogramme zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die gleichzeitig durch mehr Fördermittel, eine Erhöhung des Adressatenkreises und Verfahrenserleichterungen optimiert werden sollen.

Zudem sollen künftig Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung nach entsprechender Einschätzung der KfW  zu Steuererleichterungen führen. Die KfW selbst soll weiterentwickelt und bis 2030 verlängert werden.

Ab 2026 ist ein Verbot der Installation von Ölheizungen in Gebäuden, in denen eine „klimafreundlichere“ Heizvariante möglich ist, vorgesehen. Der Austausch von bestehenden Ölheizungen soll mit einer Austauschprämie bis zu 40 % gefördert werden.

Entsprechende Maßnahmen zur Erreichung des „Klimaschutzprogrammes 2030“ sollen noch 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Unabhängig davon, wie weit diese gehen und ob sie tatsächlich noch dieses Jahr verabschiedet werden, ist jedenfalls mit einigen gesetzlichen Änderungen im Rahmen der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II) zu rechnen, die bis zum 30.06.2021 erfolgen muss. Diese werden demnächst in einem  weiteren Blogartikel beleuchtet.

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