Entscheidet man sich für den Betrieb einer Photovoltaikanlage, sollten die Gefahren, die zu Schäden und damit zu Vermögensnachteilen führen können, gut versichert sein, denn die Photovoltaikmodule sind u.a. den ganzjährigen Wetterbedingungen, demnach auch Stürmen, Hagel, Gewittern, Eis und Schnee, ausgesetzt. Hier empfiehlt sich eine Betreiberhaftpflichtversicherung für Fremd- und eine Photovoltaikversicherung für Eigenschäden.

Da es sich bei dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zumeist um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, wird die Anlage von den Versicherungen nicht immer in eine etwa schon  bestehende Haftpflichtversicherung aufgenommen. Erforderlich ist deshalb, dass der Betreiber eine Betreiberhaftpflichtversicherung abschließt, die dann aber grundsätzlich Versicherungsschutz auch für die Fälle bietet, in denen sich die Anlage nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern etwa auf einer angemieteten Gebäudefläche befindet.

Bei der Photovoltaikversicherung handelt es sich um eine Form der Elektronikversicherung, die grundsätzlich vom Betreiber nicht vorhersehbare Beschädigungen und Zerstörungen umfasst. Diese sind etwa solche, die durch äußere Ereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Frost, Schneedruck und Tierbiss, durch fremde oder eigene Verursachung wie Vandalismus, Sabotage, Diebstahl, Bedienungsfehler oder durch die Anlage selbst, etwa bei Überspannung, Überstrom und Kurzschluss, entstanden sind. Zu den versicherten Schäden zählen regelmäßig auch solche, die durch Konstruktions- und Materialfehler, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Feuchtigkeit, Ertragsausfälle durch Betriebsunterbrechung und Mehrkosten durch zusätzlichen Bedarf an Fremdenergie oder für Eillieferungen von Ersatzteilen oder sonstigen Arbeiten entstehen.

Grundsätzlich kann auch in Erwägung gezogen werden, statt der Photovoltaikversicherung die Anlage in die Wohngebäudeversicherung aufzunehmen. Von dieser sind jedoch regelmäßig weniger Gefahren abgesichert. Daneben wird es nicht möglich sein, die Photovoltaikanlage über die Hausratversicherung abzusichern, da es sich nach Auffassung der Versicherungen bei dieser nicht um Hausrat handelt.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht tritt jedoch aufgrund der stetig zunehmenden Anzahl an Photovoltaikanlagen auf Hausdächern in der nächsten Zeit ein ganz anderes Problem auf. Da die Photovoltaikmodule immer Strom produzieren, wenn Licht auf die Solarzellen fällt, stellt die Anlage im Falle eines Hausbrandes aufgrund der vorhandenen Spannung eine erhebliche Gefahr für die Feuerwehrleute dar, weil diese bereits ab Stromschlägen mit 120 Volt lebensgefährlich sein kann.

Zwar besteht bei neueren Anlagen die Verpflichtung, einen DC-Schalter an der Gleichstrom-Freischaltstelle vor dem Wechselrichter zu installieren. Jedoch auch bei dessen Betätigung fließt in den Solarmodulen und den Leitungen bis zum DC-Schalter noch Strom. Um auch dies zu verhindern, bedürfte es eines Notschalters direkt an den Modulen, der bisher serienmäßig noch nicht angeboten wird.

Die Folge ist, dass die Löscharbeiten der Feuerwehrleute wegen eigener Sicherungsmaßnahmen nicht effektiv durchgeführt werden können und gegebenenfalls sogar die Entscheidung getroffen wird, dass Gebäude kontrolliert abbrennen zu lassen. Fraglich ist dann, ob die Versicherung zahlt. Um dieses Risiko zu minimieren, gibt es Ansatzmöglichkeiten, die als lebensgefährlich eingestufte Spannung von 120 Volt zu minimieren. Dies etwa dadurch, dass die Module einzeln oder paarweise an die Wechselrichter aufgeschaltet werden. Dies ist jedoch mit Mehrkosten verbunden. Insofern bleibt es abzuwarten, welche kostengünstigeren Alternativen in Zukunft auf den Markt kommen, etwa serienmäßige Notschalter an den Modulen auch kostengünstig angeboten werden können.

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