Das Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat zum Ziel, die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Um diese Förderung zu realisieren und einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten, werden den Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum feste Vergütungssätze für den erzeugten Strom bezahlt. Der für die erstmalige Inbetriebnahme von Anlagen maßgebliche Vergütungssatz wird jährlich um einen bestimmten Prozentsatz degressiv abgesenkt.

Die Absenkung der Vergütungssätze orientiert sich auch an der Höhe der Produktionskosten für die Photovoltaikmodule. Diese haben sich durch das schnelle Wachstum der Weltproduktion an Modulen stetig verringert. Die Degression der Vergütungssätze ist demnach letztendlich auch abhängig von der Anzahl neu in Betrieb genommener Photovoltaikanlagen. Wächst nämlich diese Anzahl schneller, als die Vergütungssätze abgesenkt werden, wächst auch der Betrag der auszuzahlenden Förderungsgelder, und zwar unverhältnismäßig schnell. Dies spiegelt sich in den Strompreisen wieder.

Da die Netzbetreiber die Mehrkosten bei der Auszahlung der Förderungsgelder auf den Stromverbraucher umlegen dürfen, ist diesbezüglich eine Transparenz erforderlich, deren Grundlage der Gesetzgeber durch § 52 EEG geschaffen hat.

Diese Vorschrift verpflichtet Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen, auf ihren Internetseiten Angaben über Ausgleichsdaten stromintensiver Unternehmen und Schienenbahnen, Anlagenstandorte und -leistungen, geleistete Vergütungszahlungen, Ausgleichsdaten zum bundesweiten Ausgleich sowie die an Letztverbraucher gelieferten Strommengen zu machen. Zudem sieht § 64 EEG die Einführung eines Anlagenregisters durch die Bundesregierung vor.

Diese Angaben sind nach § 52 EEG von den Netzbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen unverzüglich nach ihrer Übermittlung zu veröffentlichen. Hier wird verschiedentlich bemängelt, dass Unternehmen dieser Verpflichtung nicht in dem gebotenen zeitlichen Rahmen nachkommen. Auch wurde das Anlagenregister bisher noch nicht eingeführt. Um jedoch eine Transparenz in diesem Bereich zu erreichen, wird etwa von www.energymap.info, auch unter Rückgriff auf weitere Datenquellen, die Anzahl an Photovoltaikanlagen mit den dazugehörigen Daten in den einzelnen Regionen in Deutschland dargestellt.

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