Bisher galt die Regel, dass Anlagen bis zu 10,8 kW unter bestimmten Voraussetzungen einfach an das Netz angeschlossen werden durften. Dies galt für den Fall, dass eine Frist von einem Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens abläuft, ohne dass der Netzbetreiber dem Anschlussbegehrenden einen sog. Zeitplan vorlegt oder von diesem noch erforderliche Informationen zur Prüfung des… weiterlesen…
