EEG-Umlage: Es wird eng für die Eigenversorgung

Die Bundesnetzagentur vertritt im Entwurf ihres „Leitfadens Eigenversorgung“ zur EEG-Umlage eine extrem enge Auslegung des EEG zu Lasten von Hausbesitzern, die Mieter oder sonstige Mitbewohner des Hauses mit selbst erzeugtem Strom mitversorgen wollen, Gewerbebetrieben, die ihren eigenen Strom aus einer für die Stromerzeugung gemieteten Anlage beziehen oder Erzeugungsgemeinschaften, deren Mitglieder – zum Beispiel im Mehrfamilienhaus… weiterlesen…
Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenstrom vorläufig ausgesetzt

Mit Inkrafttreten des EEG 2014 zum 1. August 2014 wurde die Rechtslage dahingehend geändert, dass die von der EEG-Umlage gänzlich befreiten Eigenversorger nun zumindest teilweise mit der Umlage belastet werden.
Zuständig für die Erhebung der EG-Umlage sind zunächst die Übertragungssnetzbetreiber (Tennet TSO, 50Hertz Transmission, Amprion, TransnetBW). Das Verfahren zur Abwicklung der Umlageerhebung für die Eigenverbraucher soll… weiterlesen…