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Der IT-bedingte Stromverbrauch betrug allein in Deutschland beispielsweise im Jahr 2007 rund 55 Milliarden Kilowattstunden. Dies entspricht in etwa der Kapazität von 10 herkömmlichen Kohlekraftwerken. Weltweit verursachen Firmen-PCs und -Peripheriegeräte sogar etwa 31 Prozent der IT-Energiekosten. Dabei wird bis zu 70 Prozent dieser Energie im Leerlauf der PCs und Peripheriegeräte verbraucht. Demnach werden über zwei Drittel der abgerufenen Energie nicht primär zu Leistungszwecken benötigt. Hier besteht mit einem intelligenten und effizienten Energiemanagementsystem ein erhebliches Einsparungspotential an Energiekosten.

Im Angesicht des drohenden Klimawandels ist „Grüne Energie“ (green energy) schon lange ein Schlagwort, mit dem die Bemühungen um „grüne Computer“ (green IT) einhergehen. Neben umweltfreundlichen Computern, die etwa durch den „Blauen Engel“ für umweltbewusste Materialien und einen energiesparenden Betrieb stehen, kommt nun auch Software, wie etwa „greentrac“, auf den Markt, die  Unternehmen helfen soll, ihren IT-bedingten Stromverbrauch erheblich zu senken. Doch auch bei diesem lobenswerten Ansinnen sind die Arbeitnehmerschutzrechte zu beachten.

Diese sind in erster Linie Beteiligungsrechte des Betriebsrats und die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes wegen der Erhebung personenbezogener Daten. Welche Arbeitnehmerschutzrechte bei der Einführung einer solchen Software im Betrieb zu beachten sind, wird anhand der Funktionsweise einer derartigen Software in einem Artikel des Verfassers unter http://www.computerwoche.de/management/it-strategie/2351385/ beschrieben. 

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