RALSOLAR II. RALsolar Forum mit Rechtsanwalt Peter Nümann

Unter dem Oberthema „Solarmarkt im Wandel“ hat Rechtsanwalt Peter Nümann am Freitag, den 15. März 2013 bei der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen Vertragskonzepte für Eigenverbrauch und Überlassung von Strom vor Ort vorgestellt.

Der Eigenverbrauch von PV-Strom vor Ort ist bisher (noch) EEG-Umlagefrei. Die Stromüberlassung von Strom aus einer PV-Anlage vor Ort an Dritte, z.B. Mieter, ist jedoch umlagepflichtig – auch wenn eine besonderes „solares“ Grünstromprivileg auf Antrag eine verringerung um zwei cent pro kWh ermöglicht. Wer, statt den Strom zu überlassen, die PV-Anlage an den Mieter nach dem Konzept „PV-Mieten“ der DGS Franken vermietet, kann echtes Geld sparen.

Die Gütegemeinschaft hat hier ein  Video der Veranstaltung veröffentlicht.

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