Neue Produktnorm für Steckersolargeräte
Der VDE hat die weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte (auch „Balkon-Solaranlagen“ genannt) veröffentlicht. Mit der DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb“ erschien im Dezember 2025 nach acht Jahren intensiver Vorarbeit, in die sich auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) eingebracht hatte, die nationale Produktnorm für Steckersolargeräte.
Der VDE stellt die Norm hier ausführlich vor:
https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/weltweit-erste-produktnorm-fuer-steckersolargeraete
Die DGS berichtet hier:
https://www.dgs.de/beratung-und-kompetenz/themenseite-steckersolargeraete/neue-produktnorm/
„Steckersolargeräte“ sind auch in § 3 EEG neu definiert. Die dortigen Regelungen beruhten bereits auf dem Normsetzungsprozess. Die in den §§ 8, 9 und 10a EEG geregelten Leistungsgrenzen werden von der VDE-Norm für Steckersolargeräte noch etwas genauer diferenziert: Das Gesetz lässt Module bis 2.000 Watt Modulnennleistung (2kW) zu, die Norm erklärt dies nur mit einem speziellen Einspeisestecker für zulässig. Bis 960 Watt Modulnennleistung reicht ein Schuko-Stecker, wenn die Elektronik eine Absicherung enthält, die verhindert, dass die Stecker-Pins bei ausgestecktem Steckersolar-Gerät unter Strom stehen.
Zusammen mit der Neuregelung im Mietrecht (§ 554 BGB) seit Oktober 2024, die einen grundsätzlichen Anspruch des Mieters begründet, ein Steckersolargerät am Balkon oder anderer geeigneter Stelle anzubringen, sollte dies den Weg für Mieter frei machen, mit Balkon-Solar vom Sonnenstrom zu profitieren.
Der Streit um die Zulässigkeit von Steckersolargeräten, insbesondere zwischen um die Sicherheit fürchtenden Vermietern und Mietern, die mit einer Balkon-Solaranlage eigenen Strom produzieren wollen, dürfte damit im Wesentlichen erledigt sein: Aktuelle, mit CE-Kennzeichen versehene Steckersolargeräte können nun ohne Weiteres als sicher gelten. Mehr als ein Gerät pro Wohnung / Einheit sollte es aber nicht sein. Der Stecker darf nicht über eine Mehrfach-Steckdosenleiste angeschlossen sein und die Module müssen absturzsicher und sturmfest installiert werden.
Eine praktische Information für Mieter und Vermieter hat das Bundeswirtschaftsministerium hier veröffentlicht: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kurzinformation-zu-steckersolargeraeten.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Vermieter, die um das einheitliche Fassadenbild fürchten, haben eine einfache Möglichkeit: Vermieten Sie die Wohnungen direkt mit Steckersolargeräten, die bereits – fachmännisch und in einheitlicher Optik – an den Balkonbrüstungen Richtung Süd, Südwest oder Südost, installiert sind. Wir beraten Sie gerne, wie Sie das im Mietvertrag abbilden, in die Miete einkalkulieren und praktisch abwickeln.
