Entfall der EEG-Vergütung bei negativen Spotmarktpreisen

Am heutigen Freitag, 31. Januar 2025, hat der Bundestag das „Solarspitzengesetz“ beschlossen, das damit nach entsprechender Entscheidung im Bundesrat am 14. Februar noch im Februar oder März verkündet werden und damit in Kraft treten könnte.Eine der wichtigsten Änderungen des Gesetzes für Neuanlagenbesitzer ist der generelle Wegfall der Einspeise-Förderung „für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis negativ ist“ (§ 51 EEG n.F.).
Für Anlagen ab 400 kW gilt das schon länger, allerdings mit einer Karenzzeit von derzeit (2025) drei Stunden, in denen der Spotmarktpris negativ ist. Diese Regelung wurde verschärft und grundsätzlich auf alle Anlagen erweitert. Die Karenzzeit wurde komplett gestrichen.
Die doppelten Kosten für die EEG-Förderung von Strom in den Zeiten negativer Strompreise, die einerseits durch die Förderung in Form der Vergütung des Stroms oder der Marktprämie, die bei Unterschreitung gewisser Garantie-Marktwerte („anzulegender Wert“) auf den Direktvermarktungserlös aufgeschlagen wird, und andererseits durch die erneute Bezahlung des Stroms, um diesen an der Strombörse „loszuwerden“ entstehen, spielen bei der inzwischen gestiegenen Anzahl Stunden mit negativen Preisen (2024: 459 Stunden) eine solche Rolle, dass des grundsätzlich gerechtfertigt erscheint.
Nicht betroffen sind allerdings die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Betrieb genommenen Anlagen und Anlagen unter 100 kW, die noch keinen Smartmeter haben, sowie bis auf Weiteres Anlagen unter 2 kW. Das diktiert der Bestandsschutz. Die Auswirkungen für die EEG-Finanzierung werden hierdurch aber erst langfristig spürbar werden. Ob sie überhaupt eintreten, weil Anlageninvestoren das Risiko der negativen Spotmarktstunden einpreisen und nur noch mit entsprechend höheren Fördersätzen investieren, kann man schwer sagen. Es liegt aber nahe, da das Risiko natürlich in die jeweiligen Kalkulationen einfließt.
Die Hoffnungen, dass Anlagenbesitzer die Stromerzeugung einfach marktgerechter steuern, wird bei PV- und Windstrom enttäuscht werden. Denn die Produkton ist bei PV- und WIndkraftanlagen (fast) allein vom Wetter abhängig. Auch ein Abregeln wird durch die Streichung der Vergütung nicht erreicht, denn diese Anlagen laufen im Zweifel auch ohne Förderung einfach durch, weil dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Allenfalls ein gewisser Anreiz zur alternativen Verwertung des Stroms vor Ort entsteht. Der zeitgleiche Verbrauch zum Beispiel durch Mieterstrom entlastet aber den Markt überhaupt nicht, weil sich dadurch das Verhältnis der Nachfrage zum Angebot nicht ändert. Allein eine Speicherung, ein Hochfahren flexibler Verbraucher oder eine Drosselung der Erzeugung wären insoweit effektiv, wobei es bei der Speicherung oder dem Hochfahren von Verbrauchern nicht darauf ankommt, ob diese vor Ort stattfinden, so dass ein Anreiz, netzgebundene Speicher zu bauen, hier viel effektiver wäre, als ein nur sehr mittelbar wirkender Anreiz exklusiv für PV- und WIndkraft-Investoren, Speicher mitzuerrichten, der folglich auch nur diese erreicht.
Die Vorstellung, PV-Anlagenbetreiber könnten sich durch Bau von Speichern oder ein Lastmanagement lokaler Verbraucher auf die Regelung einstellen, ist trotzdem nicht ganz falsch. Sie lädt aber ein Problem lokal und punktuell bei den Produzenten ab, das über das gesamte Netz verteilt durch Ausbau desselben und der (netzdienlichen) Speicherkapazitäten zu lösen ist.
Wegen dieser Sonderbelastung und weil sonst einfach nicht investiert würde, erhalten die Anlagenbetreiber für die Ausfallzeiten eine Kompensation. Hierzu wird – wie bereits jetzt bei größeren Anlagen – der Förderzeitraum nach § 51a EEG n.F. nach hinten verlängert. Neu ist das Verfahren für die Verlängerung, bei dem die „angesparten“ Förderstopp-Zeit nach Maßgabe der Ertragserwartung des jeweiligen Verlängerungs-Kalendermonats angerechnet wird.
Dies ist nur ein kleiner Teilaspekt der Auswirkungen des Solarspitzengesetzes. Unseren Übersichtsartikel finden Sie hier.
Zum Verfahren für die Förder-Verlängerung gibt es einen separaten Artikel hier.
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