Das EEG 2017 hat neue Meldepflichten für Selbstversorger gebracht und vor allem neue Sanktionen.

Eigenversorger und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen sog „Basisinformationen“ mitteilen, selbst wenn sie nicht EEG-umlagepflichtig sind.

Reine Eigenversorger, d.h. solche die den erzeugten Strom tatsächlich nur für sich nutzen, mussten die Meldung der „Basisinformationen“ schon bis zum 28.2. an den Verteilnetzbetreiber mitteilen.

Eigenversorger, die weitere Letztverbraucher vor… weiterlesen…

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Das EEG 2017 ist im Dezember noch einmal nachgebessert worden und inzwischen in Kraft.

Der Gesetzestext ist hier abrufbar. 

Es lohnt sich, diesen näher anzuschauen. Mit einer „last-minute“-Änderung wurden die Vorschriften zur Eigenversorgung überarbeitet.  Die geänderten Vorschriften finden sich jetzt in §§ 61 bis 61k und 71 bis 74a, weitere Paragraphen wurden redaktionell angepasst.

Statt der erwarteten… weiterlesen…

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