NÜMANN + SIEBERT stellt ein FAQ mit Ausfüllhinweisen zu den komplizierten Formularen der Hauptzollämter für die Stromsteueranmeldung bereit.

Mandanten und Verbände klagen über die schier undurchdringliche Rechtslage und unnötig komplizierten Formulare. Auf Anregung der DGS Franken (PV-Mieten Plus) haben NÜMANN+SIEBERT Rechtsanwälte nun ein FAQ und eine Ausfüllanleitung zur Stromsteuer für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom… weiterlesen…

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Derzeit erreichen Solaranlagenbetreiber vermehrt Schreiben von den für die Erhebung der Stromsteuer zuständigen Hauptzollämtern. Dies führt häufig zu großen Verwirrungen, da insbesondere in Bezug auf kleinere Anlagen die Information kursiert, dass diese stromsteuerbefreit sind. Dies ist jedoch seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2019 nicht mehr ganz korrekt. Zwar ist es richtig, dass Anlagen mit einer… weiterlesen…

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-Zugleich wenige Änderungen bei den Meldepflichten nach dem neuen EEG 2021-

Für EEG- Bestandsanlagen, die  bisher nur  im Anlagenregister eingetragen bzw. die noch nicht auf dem Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) registriert sind,  muss der Eintrag in das Webportal des MAStR bis spätestens zum 31.01.2021 nachgeholt werden-  dann läuft die 24-Monats-Frist nach Start des Webportals ab.

Durch das… weiterlesen…

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Am 31.01.2019 wurde das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur freigeschaltet, das das PV-Meldeportal und das Anlagenregister ablöst. „Marktakteure“, worunter alle am Energiemarkt teilnehmenden natürlichen oder juristischen Personen zu verstehen sind, müssen sich und ihre Anlagen in diesem Register registrieren (§ 3 Abs. 1 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)).

Zu diesen Marktakteuren gehören u.a. Betreiber von registrierungspflichtigen PV-Anlagen und Stromspeichern sowie… weiterlesen…

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In Bezug auf die Erfüllung von Meldepflichten der Anlagenbetreiber gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser stellt fest, dass der Anlagenbetreiber dafür Sorge zu tragen hat, dass er seinen Meldepflichten nachkommt. Darauf haben wir insbesondere seit der Reform des EEG im letzten Jahr auch schon immer wieder hingewiesen.

Am 5. Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof… weiterlesen…

Verfasser:

Das EEG 2017 hat neue Meldepflichten für Selbstversorger gebracht und vor allem neue Sanktionen.

Eigenversorger und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen sog „Basisinformationen“ mitteilen, selbst wenn sie nicht EEG-umlagepflichtig sind.

Reine Eigenversorger, d.h. solche die den erzeugten Strom tatsächlich nur für sich nutzen, mussten die Meldung der „Basisinformationen“ schon bis zum 28.2. an den Verteilnetzbetreiber mitteilen.

Eigenversorger, die weitere Letztverbraucher vor… weiterlesen…

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