Der PV-Installateur, der auch den Verkauf der PV-Module leistet, muss, insbesondere bei Mangelhaftigkeit der PV-Module, darauf achten, dass er die Mängelgewährleistungsansprüche, denen er auf Seiten des Kunden ausgesetzt ist, auch an den Modullieferanten weiterreichen kann.

Für den PV-Installateur besteht hier nämlich die Gefahr, dass für ihn eine Gewährleistungslücke dergestalt besteht, dass er den Gewährleistungsanspruch, dem er… weiterlesen…

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