Das EEG 2016 ist am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossen worden. Wegen dieses Datums hat das BMWI das Gesetz kurzerhand umgetauft in EEG 2017 und informiert hier über dessen Grundzüge. Die Stiftung Umweltenergierecht hat hier bereits eine Synopse bereitgestellt, aus der die Änderungen des neuen EEG gegenüber dem EEG 2014 ersichtlich sind.

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Im neuen EEG ist für Freiflächenanlagen ein Ausschreibungsverfahren zur Festsetzung der Förderung vorgeschrieben, das in den nächsten Monaten erstmals durchgeführt werden soll. Sechs Monate nach Eröffnung der ersten Ausschreibung wird die Förderung nach dem EEG für neue Freiflächenanlagen nur noch über solche Ausschreibungen zugeteilt, die gesetzlichen Ansprüche auf Vergütung oder Marktprämie in der bekannten Form… weiterlesen…

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