Nach dem Bundestagsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz, in dem die Abschaffung des § 49 Abs. 5 EEG noch „huckepack“ untergebracht wourde, hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Dieses wird voraussichtlich noch im Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit noch rechtzeitig vor Wirksamwerden des „52-GW-Deckels“ in Kraft treten.