red white puzzleNach vielen Versprechungen der Politik und berechtigten Warnungen, dass das Gesetz nicht mehr rechtzeitig geändert werden könne, wird es nun wohl doch passieren: Als Änderung des bereits in dritter Lesung befindlichen Gebäudeenergiegesetzes ist die Abschaffung des § 49 Abs. 5 EEG am vergangenen Donnerstag doch noch „huckepack“ in einem Gesetz untergebracht worden, das der Bundestag beschlossen hat.

Nun muss aber der Bundesrat noch darüber beschließen. Das ist am 3. Juli noch vor der Sommerpause möglich und wohl auch geplant. Das Gesetz würde dann – voraussichtlich – noch vor Wirksamwerden des Deckels inkrafttreten.

Aber Vorsicht: Das Gesetz ist „beschlossen“, aber noch nicht in Kraft getreten und damit kann noch immer etwas schiefgehen. Wer im Sommer Anlagen in Betrieb nimmt, sollte daher die Nachrichten – vor allem zu der Bundesratssitzung am 3. Juli – weiter aufmerksam verfolgen.

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