Photovoltaik auf Gebäuden

 

 

 

Wir haben mit Unterstützung durch

  • Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
  • Deutscher Solarbetreiber-Club e.V.

für dieses Jahr eine neue Initiative gestartet, die Ihnen helfen soll, wenn Sie trotz trotz Strom-Nullverbrauch für die Grundversorgung zur Kasse gebeten werden.


Vor allem Besitzer von Photovoltaikanlagen sind betroffen:

Die Anlage wird zur Einspeisung des erzeugten Stroms nach dem EEG an das Netz angeschlossen. Wenn die Sonne einmal nicht scheint, kann es jedoch sein, dass Anlagenüberwachung, Wechselrichter  und andere Komponenten Strom verbrauchen. Trotz minimaler Strommengen kommt daher plötzlich eine Rechnung des Grundversorgers: Allein für die Möglichkeit eines Stromverbrauchs wird die Grundgebühr für den Zähler von rund 60 bis 100 € pro Jahr oder mehr in Rechnung gestellt. Selbst bei Wechsel zu einem Stromanbieter mit sehr geringen Grundgebühren kommt der Anlagenbesitzer kaum unter 40 € im Jahr – über die übliche Laufzeit einer EEG-Anlage sind das 800 €.

Der Zähler steht jedoch still, oder bewegt sich nur minimal vorwärts. Für den Nullverbrauch (rund 0 kWh) oder einen minimalen Verbrauch (< 10 kWh pro Monat) fallen gar keine oder jedenfalls weniger Kosten an, als für Zählung und Abrechnung.

Das ist um so unsinniger, als der Stromanschluss zum Zweck der Einspeisung ohnehin vorhanden ist und der Anlagenbetreiber einen Einspeisezähler bereithält, manchmal auch einen (etwas teureren) Zweirichtungszähler.
Wir wollen Betroffene sammeln und hiergegen vorgehen.

Beteiligen Sie sich hier: www.nullverbrauch.de.

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