Peter Nümann auf der Intersolar 2012Rechtsanwalt Peter Nümann hat auf der Vortragsveranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) im Rahmen der Intersolar am 6. Juni 2014 das neue EEG und seine Konsequenzen vorgestellt. Die Vortragsfolien finden Sie hier (Link).

 

Die EEG-Reform soll noch im Juni im Bundestag beschlossen werden und zum 1. August 2014 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Direktvermarktung soll Normalfall der Förderung werden
  • Die Förderung soll zunächst für Freiflächenanlagen mittels Ausschreibung zugeteilt werden
  • Das Grünstromprivileg entfällt in allen Varianten
  • Eigenverbrauch und Direktverbrauch vor Ort sollen grundsätzlich EEG-umlagepflichtig werden
  • Für EE-Eigenverbrauch vor Ort soll die Umlage jedoch um 50 % verrringert werden.
  • Eigenverbrauch produzierender Unternehmen soll nur mit 15% Umlage belegt werden (EE/nicht-EE).
  • Für Bestandsanlagen gibt es Bestandsschutz, wenn bereits Eigenverbrauch praktiziert wird. Die Details der Inanspruchnahme sollten Betroffene genau prüfen.

 

Verfasser: