© Iakov Kalinin - Fotolia.comBeim Workshop des LaNEG e.V diskutieren Vertreter von Energiegenossenschaften mit Rechtsanwalt Peter Nümann (NÜMANN+LANG)  neue Geschäftsmodelle im Bereich der Photovoltaik.

Von dem Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie Franken (DGS), Michael Vogtmann, und Peter Nüman wurden die Vertragsmuster des Projektes „PV-Mieten“ erläutert, die von der DGS als Idee konzipiert und von Rechtsanwälten der Kanzlei NÜMANN+LANG in mehreren Varianten  umgesetzt wurden. Erklärt wurden insbesondere die neuen Regelungen der PV-Novelle zur EEG-Umlage und ob diese in den verschiedenen Vertragsmodellen anfällt. Michael Vogtmann und Joachim Killian (eQsol) berichteten über erste praktische Erfahrungen mit der technischen Umsetzung und stellten Möglichkeiten für die Leitungsführung und Zählertechnik bei Überlassung von PV-Strom an Dritte vor.

Der Stromverbrauch in unmittelberer räumlicher Nähe der Anlage erscheint im Ergebnis nicht nur bei echtem Eigenverbrauch zunehmend attraktiv, sondern auch bei Überlassung an Dritte. Die EEG-Umlage fällt allerdings bei letzterer (wenn auch nach entsprechender Anmeldung um 2 ct vermindert)  an, wenn der Stromverbraucher mit dem Anlagenbetreiber nicht identisch ist. Hierdurch wird der Strom letztlich doppelt mit der Investition in erneuerbare Energien belastet – durch die unmittelbare Investition in die Anlage und zusätzlich durch die Heranziehung zur Umlage.  Durch den Verbrauch vor Ort erspart werden aber Netzentgelte. Sprengt die EEG-Umlage dennoch die wirtschaftliche Kalkulation oder wollte der Strombezieher sich ohnehin am Anlagenbetrieb beteiligen, kommt eine ganz- oder teilweise Vermietung der Anlage nach den Konzepten „Anlagenmiete“ oder „Teilanlagenmiete“ des Projektes PV Mieten der DGS Franken in Betracht. Trotz gewisser Rechtsunsicherheiten ist bei diesen Modellen die Erwartung begründet, dass EEG-Umlage für den PV-Strom nicht anfällt.

Einen ausführlichen Bericht von Dr. Verena Ruppert (LaNEG e.V.) zum Workshop finden Sie hier.

Die  Folien von Rechtsanwalt Peter Nümann finden Sie hier.

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